AboLandschaftsschutz blitzt mit Rekurs gegen Hängebrücke ab
Für die Gemeinde Küsnacht ist es ein Etappensieg: Die Hängebrücke kann aus Sicht des Baurekursgerichtes gebaut werden. Die Stiftung Landschaftsschutz will jedoch nicht so rasch klein beigeben.
Raimund Rodewald ist hörbar empört. Seit Jahrzehnten setzt sich der Geschäftsführer der Stiftung Landschaftsschutz für Natur und Umwelt ein. Das Zürcher Baurekursgericht hat ihn und seine Stiftung beim Rekurs gegen die Tobelbrücke in Küsnacht regelrecht abgewatscht. «Von Gerichten bin ich mir keine solche Abfuhr gewohnt», sagt Rodewald. Er spricht von einer unfairen Beurteilung, die das Baurekursgericht vorgenommen habe.