Einsprache dürfte Küsnachter Hängebrücke verzögern
Eine Stiftung hat Einsprache gegen die Küsnachter Tobelbrücke erhoben. Damit wird ein Gerichtsverfahren wegen des Baus immer wahrscheinlicher.
Nachdem der Küsnachter Tobelbrücke schon während der ersten Auflagefrist durch Einwendungen Opposition erwachsen ist, wird der Gegenwind nun rauer. Die Stiftung Lanschaftsschutz (SL) hat eine Einsprache erhoben, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. «Für die Brücke besteht kein genügendes öffentliches Interesse», ist da zu lesen und weiter: «Weil es sich um eine geschützte Landschaft handelt, erachtet die Stiftung Lanschaftsschutz die Hängebrücke als nicht bewilligungsfähig.»
Bei einer Einsprache handelt es sich um ein wesentlich stärkeres Rechtsmittel als bei einer Einwendung. Es ist wahrscheinlich, dass das Baurekursgericht über den Bau der Tobelbrücke entscheiden muss, was zwangsläufig zu einer Verzögerung führen würde oder den Bau gar verhindern könnte. Nur wer Einsprache erhebt, kann nach einer Festsetzung des Projektes vor Gericht gehen.
Schon Einwendung gemacht
Überraschend kommt die Einsprache nicht. Die SL hatte bereits in einer früheren Auflagefrist eine Einwendung gegen den Bau eingereicht. Der Bericht zu den Einwendungen auf der Website der Gemeinde Küsnacht enthüllt, dass insgesamt drei Verbände und eine Privatperson Einwendungen gegen den Bau der Brücke eingereicht hatten.Die Idee einer Hängebrücke übers Tobel besteht schon länger. In greifbare Nähe gerückt, war sie erst durch einen Einwohner, der das Bauwerk im Wert von 1,1 Millionen Franken spenden möchte. Die Gemeindeversammlung hatte einer für den Bau nötigen Teilrevision des Richtplans im Juni zugestimmt.
Die Gemeinde bestätigte den Eingang der Einsprache. Bislang sind zudem keine weiteren Einsprachen eingegangen, wie zu erfahren war: Die Frist läuft noch bis zum 14. November.
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