Küsnachter Hängebrücke wird zum Gerichtsfall
Dem Küsnachter Hängebrücken-Projekt droht das Aus: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat einen Rekurs eingereicht. Das Projekt sei «nicht bewilligbar».
Ob und wann die Küsnachter Tobelbrücke gebaut wird, welche die Ortsteile Itschnach und Allmend verbinden soll, ist derzeit in der Schwebe. Grund dafür: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) hat Rekurs gegen den Bau der Brücke eingereicht. Die geplante Hängebrücke wird so zum Fall fürs Baurekursgericht. Überraschend kommt das Vorgehen der Stiftung nicht, hatte diese doch bereits mit einer Einwendung sowie später mit einer Einsprache gegen den Bau der Brücke gekämpft, die auf Höhe des Schübelweihers gebaut werden soll.
In einer Medienmitteilung nimmt die Stiftung Stellung, warum sie juristisch gegen das Bauwerk vorgeht. «Die geplante Hängebrücke ist eine grosse bauliche Infrastruktur mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt», ist da zu lesen. Die Brücke sei in einer Nichtbauzone nicht zonenkonform. «Für das Brückenprojekt müssen die Voraussetzungen der Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erfüllt sein.» Laut SL hat sich die kantonale Baudirektion kaum mit der Frage der Standortgebundenheit und den entgegenstendenden öffentlichen Interessen auseinandergesetzt. Die Stiftung bezeichnet dies als «raumplanungsrechtlich unhaltbar».
Gegen das Gesetz?
Auch die Tatsache, dass für den Bau der Brücke einige Bäume gefällt werden müssten, ist für die Stiftung problematisch: «Die Planung verstösst damit gegen die eidgenössische Waldgesetzgebung.» Nicht zuletzt ist die Brücke für die Stiftung nicht bewilligungsfähig, weil es sich beim Küsnachter Tobel, um eine inventarisierte Landschaft von kantonaler Bedeutung handelt. «Die Begründung, dass die beiden Ortsteile Allmend und Itschnach für Familien mit Kinderwagen und ältere Leuten bequemer miteinander verbunden werden solle, rechtfertigt keine Infrastruktur in einem Landschaftsschutzgebiet. zumal gewichtige öffentliche Interessen gegen den Bau sprechen.»
Die Gemeinde Küsnacht will wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen. Allerdings hatte die Gemeinde schon im letzten Oktober zu den Einwendungen aus dem Mitwirkungsverfahren zumindest in einem Punkt eine inhaltlich passende Antwort geliefert. «Die Ausgestaltung der Fussgängerbrücke ohne Stützen entspricht dem Schutzziel der Erhaltung des Küsnachter Tobels als naturnahes, erlebnisreiches Naherholungsgebiet», schrieb die Gemeinde damals. «Die Eingriffe in das Inventarobjekt werden auf ein Minimum reduziert.»
Gemeindeversammlung sagte Ja
Die Tobelbrücke im Wert von 1,1 Millionen Franken war der Gemeinde Küsnacht vom inzwischen verstorbenen Einwohner Konrad Willi gespendet worden. Die Gemeindeversammlung hatte einer für den Bau raumplanerisch notwendigen Teilrevision des kommunalen Richtplans im Juni 2018 mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
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