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Ukrainische Flüchtlinge
Bund will Schutzstatus S verlängern und plant Rückkehrhilfe

Des enfants et des adultes ukrainiens de la region de Marioupol, jouent dans la cour de la maison le mardi 7 juin 2022 a Gilly dans le canton de Vaud. Le projet de l'association tipiti a Gilly, soutenu par SOS Villages d'Enfants Suisse, accueillent trois familles d'Ukraine avec 25 enfants et cinq adultes. (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
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Der Krieg in der Ukraine dauert an, ein Ende ist nicht in Sicht. Die EU hat deshalb vergangene Woche bekannt gegeben, dass sie den Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge verlängert.

Die Schweiz dürfte dasselbe beschliessen: Der Bundesrat hat stets betont, dass er bei der Aufhebung koordiniert mit der EU vorgehen will. Vor einem Jahr beschloss er, den Schutzstatus S bis mindestens März 2024 zu verlängern. Dem Vernehmen nach wird Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider dem Bundesrat in den kommenden Wochen nun beantragen, den Schutzstatus um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Trotzdem befasst sich der Bund schon jetzt mit der Frage, wie es nach der Aufhebung des Schutzstatus S für die ukrainischen Flüchtlinge weitergeht. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte dazu eine Projektgruppe ins Leben gerufen, als sie noch Justizministerin war. Letzten Freitag nahm der Bundesrat das provisorische Konzept zur Kenntnis. Nun hat er dieses veröffentlicht. Der «Blick» berichtete als erstes Medium darüber.

Anreize für Ausreise

Gemäss dem Konzept soll der Schutz dann aufgehoben werden, wenn den Flüchtlingen bei ihrer Rückkehr kein unzumutbares Risiko mehr droht. Das Konzept geht dabei von einem fiktiven Szenario aus: Russland hat die Angriffe auf ukrainische Städte eingestellt, einzig an der unmittelbaren Frontlinie kommt es noch sporadisch zu Gefechten. 

Die Projektgruppe empfiehlt eine einheitliche Ausreisefrist für alle Personen – mit Ausnahme von Lehrlingen. Diese sollen ihre Lehre in der Schweiz abschliessen können. Die Ausreisefrist soll so bemessen werden, dass der Bund und die Kantone die Ausreisen logistisch vorbereiten und die Betroffenen ihre Rückkehr planen können. Als Richtgrösse werden sechs bis neun Monate vorgeschlagen.

Die Projektgruppe geht davon aus, dass ein grosser Teil der ukrainischen Flüchtlinge freiwillig zurückkehrt. Für eine rasche Ausreise soll es aber einen Anreiz geben: Wer früher geht, erhält mehr finanzielle Rückkehrhilfe. Wer die Frist verstreichen lässt, wird zwangsweise zurückgeführt und erhält keine finanzielle Rückkehrhilfe.

Rückkehrhilfe mit Kosten bis 191 Millionen Franken

Denkbar seien Beträge von 2000 bis 4000 Franken pro Person in einer ersten Phase und 1000 bis 2000 in einer zweiten, heisst es im Konzept. Die Beträge müssten aber dann definiert werden, wenn der Schutzstatus S aufgehoben werde. Zudem sei auch hier eine Abstimmung mit Europa zu prüfen. Insgesamt rechnet der Bund für die Rückkehrhilfe mit Kosten zwischen 123 und 191 Millionen Franken. Zum Vergleich: Das Rückkehrhilfebudget für 2022 betrug insgesamt 7,25 Millionen Franken. 

Die Erfahrungen aus den 1990er-Jahren nach den Jugoslawien-Kriegen zeigten, dass die Rückkehrhilfe die Bereitschaft zur Rückkehr entscheidend beeinflusst. Daneben spielt die Dauer des Krieges eine wichtige Rolle, wie die Projektgruppe festhält.

Im Falle des Bosnien-Kriegs reisten von 18’000 vorläufig aufgenommenen Personen nach dem Krieg 10’000 freiwillig in ihre Heimat zurück. Die übrigen reisten später ohne Programm mehrheitlich selbstständig aus, oder ihr Aufenthalt in der Schweiz wurde individuell geregelt.