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Neue Frist von sechs Wochen
Konsumentenschutz fordert von Swiss schnelle Ticket-Rückerstattung

Wegen der Corona-Pandemie war es zu zahlreichen Flugausfällen gekommen: Mit Hygienemasken geschützte Passagiere am Check-in der Swiss am Genfer Flughafen. (15. Juni 2020)
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Nachdem der Weg frei ist für das Lufthansa-Rettungspaket, pocht der Schweizer Konsumentenschutz auf eine Rückzahlung von Flugtickets auch durch die Tochter Swiss innert sechs Wochen. Die Schweizer Fluggesellschaft erstattet coronabedingt stornierte Flugtickets derzeit wegen einer hohen Nachfrage nicht innerhalb der üblichen Fristen.

Die Aktionäre des Mutterkonzerns Lufthansa hatten am Vortag einem Rettungspaket der deutschen Regierung und seinen Bedingungen zugestimmt, worauf sich die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Freitag in einer Mitteilung mit klaren Worten äusserte. Auch die Swiss werde in der Folge sehr bald von den Hilfskrediten des Schweizer Staats Gebrauch machen.

Damit werde die Fluggesellschaft aber auch verpflichtet, «unzählige» Rückzahlungen endlich zu begleichen, schrieb der Konsumentenschutz. Die Swiss müsse sich jetzt am Plan der Lufthansa orientieren, den «Rückerstattungsstau» innert sechs Wochen abzubauen.

«Die Vorgabe ist klar: die Swiss muss die längst überfälligen, verschleppten Rückzahlungen jetzt unverzüglich an die Hand nehmen», liess sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz, zitieren. Für die Volkswirtschaft sei das dringend nötig: Die Reisebüros würden aus ihrer schwierigen Lage befreit, und die blockierten Gelder flössen zurück an die Haushalte, in den Konsum und nicht zuletzt auch wieder in den Tourismus.

Die Swiss erstatte fortlaufend Flugtickets – aufgrund der hohen Nachfrage jedoch nicht in den üblichen Fristen, hiess es bei der Airline auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP am Freitag. Bis anhin sei ein dreistelliger Millionenbetrag für stornierte Flüge ausbezahlt worden. Jede Woche würden mittlerweile Tickets im Wert von mehreren Millionen Franken zurückerstattet.

Wegen der Corona-Pandemie war es zu zahlreichen Flugausfällen gekommen. Man halte sich an die Auflage des Bundes, den Reiseveranstaltern im Rahmen des Pauschalreisegesetzes bis spätestens zum 30. September 2020 sämtliche Forderungen, die aus den Corona-Annullierungen entstanden sind, zu erstatten, erklärte die Swiss. Auch die Direktkunden werden so rasch wie möglich ihr Geld zurückerhalten.

SDA