Kolumne «Ertappt»Komplett unzurechnungsfähig am Steuer
Zu viel Alkohol trinken und Auto fahren ist selten eine gute Idee. Eine 47-Jährige baute in Männedorf gar völlig betrunken einen Unfall.
Fahren in fahrunfähigem Zustand ist ein häufiges Delikt. Meistens haben die Verkehrsteilnehmer die 0,5-Promille-Regel missachtet, wenn sie erwischt werden, seltener sind Drogen im Spiel. Gleich zweimal haben Automobilistinnen in letzter Zeit im Bezirk Meilen in angetrunkenem Zustand Kollisionen verursacht.
Verhältnismässig «normal» war eine 38-Jährige in Meilen unterwegs. Auf ihrer nächtlichen Fahrt durchs Quartier hatte sie 0,95 Promille drauf. Sie verlor dabei die Kontrolle über ihren Kleinwagen und beschädigte ein stehendes Auto sowie ein Garagentor. Ohne sich darum zu kümmern und auf die Polizei zu warten, entfernte sie sich vom Unfallort. Die Beschuldigte ist offensichtlich keine Ersttäterin. Sie wird mit einer Geldstrafe von 120 mal 40 Franken sowie einer Busse von 300 Franken bestraft. Beides muss sie bezahlen.
Eine ziemlich grosse Menge Alkohol muss eine 47-Jährige zu sich genommen haben, als sie letzten Frühling am Abend durch Männedorf fuhr. Ein grosses Stück von ihrem Wohnort entfernt verlor sie die Herrschaft über ihren Wagen und prallte in einen Laternenpfahl, der beim Aufprall beschädigt wurde. Die Messung ergab 2,66 Promille. Damit war die Frau in einem Zustand, der gemäss Fachleuten dem Betäubungsstadium entspricht. Sich dann hinters Steuer zu setzen, ist definitiv keine gute Idee mehr.
Die 47-Jährige hatte sich in einen unzurechnungsfähigen Zustand gebracht. Dieser war aber selbst verschuldet, schliesslich hätte sie wissen können, was passiert, wenn sie so viel trinkt. Sie kann also bestraft werden. Die Frau kassiert eine bedingte Geldstrafe von 50 mal 190 Franken. Dafür gilt eine zweijährige Probezeit. Eine Busse (1000 Franken), ein Gutachten (1246.95 Franken) sowie Gebühren (800 Franken) muss sie bezahlen.
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