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Der Bundesrat greift durch
Schweizweite Maskenpflicht im ÖV, Quarantäne für Rückreisende

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab nächstem Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht für Personen ab zwölf Jahren.
  • Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen.
  • Der Bundesrat führt ausserdem ein strengeres Einreise-Regime an den Grenzen ein.
  • Personen aus Risikoländern (das BAG wird eine Liste erstellen) müssen 10 Tage in Quarantäne.
  • Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.
  • Die Landesregierung verlängert die Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate.
  • Die Verluste des ÖV federt der Bundesrat mit 800 Millionen Franken ab.

«Mit der Maskenpflicht schützen wir uns selber und unsere Mitmenschen»

«Wir haben in den letzten Tagen gesehen, wie schnell sich das Virus wieder ausbreiten kann», eröffnet Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga um 15 Uhr die Pressekonferenz. Es brauche eine neue Balance zwischen Vorschriften und Lockerheit. Man dürfe nicht überreagieren, aber auch nicht zu lange zuwarten.

Die ausserordentliche Lage sei seit zehn Tagen beendet, sagt Sommaruga. Seit der Aufhebung der meisten Massnahmen seien wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei könne der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden.

Pendlerin mit Maske.

Deshalb habe der Bundesrat eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Er komme damit auch einer Forderung der Kantone und der Verkehrsunternehmen entgegen, die sich eine einheitliche Regelung gewünscht hatten, sagt Sommaruga. «Mit der Maskenpflicht schützen wir uns selber und unsere Mitmenschen.»

Lesen Sie hier, warum Masken auch den Träger schützen.

Ab Montag gilt schweizweit eine Maskenpflicht im ÖV

Ab nächstem Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen und die Forderung der Kantone.

Nach der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie seien wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs, so der Bundesrat. Dabei könne der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden.

  • Die Maskenpflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren.
  • Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen.

Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt, wie der Bundesrat schreibt.

800 Millionen für das Minus des öffentlichen Verkehrs

Der Bundesrat federt die grossen finanziellen Verluste von öffentlichem Verkehr und Schienengüterverkehr mit 800 Millionen Franken ab. Er hat die Vernehmlassung zur erforderlichen Gesetzesanpassung eröffnet.

Das Parlament hatte mit der Annahme einer Motion der Verkehrskommission des Nationalrates vom Bundesrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage verlangt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Juli.

Die Branche könne die hohen Ertragsausfälle nicht aus eigener Kraft vollständig kompensieren, schreibt der Bundesrat dazu in einer Mitteilung. Der Bundesrat wolle deshalb mit verschiedenen Massnahmen sicherstellen, dass die Unternehmen zahlungsfähig bleiben und das Transportangebot nicht eingeschränkt werden muss.

Weiter hat der Bundesrat die bestehende Vereinbarung über die Darlehensgewährung im Tresoreriebereich zwischen der Eidgenossenschaft und den SBB angepasst. Die darin bisher festgelegte Obergrenze von 200 Millionen Franken wird um 550 Millionen auf 750 Millionen Franken erhöht. Damit könne die Zahlungsfähigkeit der SBB bis Ende 2020 gewährleistet werden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

14,2 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung

Die Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung gehen zu Lasten der Arbeitslosenversicherung (ALV). Diese soll darum mit mehreren Milliarden Franken unterstützt werden. Der Bundesrat eröffnete ebenfalls am Mittwoch die Vernehmlassung zur entsprechenden Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Diese soll die rechtliche Grundlage bilden für die Zusatzfinanzierung von maximal 14,2 Milliarden Franken, die das Parlament in der Sommersession beschlossen hatte.

Mit der Gesetzesänderung wird vorgeschlagen, dass der Bund die ALV im Ausmass der Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen unterstützt. Die Vorlage geht laut Bundesrat in eine verkürzte Vernehmlassung bis am 15. Juli. Die Gesetzesänderung soll in der Herbstsession im Sonderverfahren behandelt werden.

Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate verlängert

Firmen können länger als geplant Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Höchstbezugsdauer von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Damit will die Regierung einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenwirken.

Mit der Massnahme können durch die Corona-Pandemie gebeutelte Unternehmen für ihre Beschäftigten weiterhin von staatlicher Unterstützung bei der Kurzarbeit profitieren. Die entsprechende Verordnung gilt ab Anfang September bis Ende 2021. Bislang konnten Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen.

Der Bundesrat sieht daneben eine vom Arbeitgeber zu tragende Wartefrist (Karenzfrist) von einem Tag vor. Diese war bislang aufgehoben worden. Zudem führt er die Berücksichtigung von Überstunden wieder ein. Damit soll laut Bundesrat weitgehend das normale Verfahren wieder gelten, wie es bis Anfang März vollzogen worden war.

Seit April haben über 190'000 Unternehmen für rund 1,9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz.

Medienkonferenz um 15 Uhr

Zur heutigen Bundesratssitzung gibt es eine Medienkonferenz. Um 15 Uhr informieren Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Gesundheitsminister Alain Berset, Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Finanzminister Ueli Maurer über die neusten Entscheide zur Bewältigung der Corona-Krise.

Ueli Maurer, Guy Parmelin, Simonetta Sommaruga und Alain Berset

Die Ausgangslage

Der Bundesrat dürfte heute an seiner Sitzung in die Diskussionen um die Einführung einer Maskenpflicht auf Kantonsebene eingreifen. Diese ist namentlich in den Kantonen Bern, Genf und Tessin ein Thema. Wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, hat Innenminister Alain Berset (SP) nun aber im Bundesrat den Antrag gestellt, bereits ab heute Nacht eine generelle Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr anzuordnen. Diese Pflicht soll für den ÖV in der ganzen Schweiz (mit Ausnahme von Seilbahnen) gelten (lesen Sie hier, wie Masken ihre Träger schützen).

Schutzmaske im Zug

137 neue Covid-19-Infizierte innert 24 Stunden gemeldet

In der Schweiz und in Liechtenstein sind innerhalb eines Tages 137 neue Ansteckungen mit dem Coronavirus gemeldet worden. Insgesamt gab es bisher 31'851 laborbestätigte Covid-19-Fälle, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mitteilte.

Die 137 Fälle stellen mehr als eine Verdoppelung der am Dienstag gemeldeten 62 Neuinfektionen dar. Am Montag waren dem BAG noch 35 neue Ansteckungen gemeldet worden.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Zahl der bestätigten Neuinfektionen von Tag zu Tag zugenommen. In der gesamten letzten Woche erhielt das BAG die Bestätigung von 325 Fällen, im Vergleich zu 125 in Woche zuvor.

Insgesamt 1685 Todesfälle

Bisher starben gemäss Angaben von Mittwoch 1685 Menschen (+ 1 gegenüber Vortag), die positiv auf Covid-19 getestet worden waren. Das Bundesamt bezieht sich auf die Meldungen, die die Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Meldepflicht bis am Mittwochmorgen übermittelt hatten. In Spitalpflege befinden sich 4042 Personen, sechs mehr als am Vortag.

Die Zahl der durchgeführten Tests auf Sars-CoV-2, den Erreger von Covid-19, beläuft sich bisher auf insgesamt 583'928. Bei 6,5 Prozent dieser Tests fiel das Resultat positiv aus. Von Dienstag auf Mittwoch wurden dem BAG 11'264 neue Tests gemeldet.

Grund zur Sorge gibt weiterhin die Reproduktionszahl R, also die Anzahl Personen, die ein mit dem Coronavirus Infizierter im Durchschnitt ansteckt. Diese liegt nach Angaben der Swiss National Covid-19 Science Task Force seit Mitte Juni wieder signifikant über 1. Das heisst, dass eine infizierte Person im Durchschnitt mehr als eine weitere Person ansteckt.

930'000 Personen benutzen Swiss-Covid-App

Um die Infektionsketten zu durchbrechen, setzen die Behörden auf die freiwillige Swiss-Covid-App. Sie gibt den Nutzenden bekannt, wenn sie sich zu lange in der Nähe einer Infizierten Person aufgehalten haben. Gemäss den aktuellsten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) benutzten bis am Dienstagabend rund 930'000 Personen die Swiss-Covid-App. Damit haben sich seit dem Vortag zusätzliche 10'000 Personen die App heruntergeladen.

Die Messung der Zahl der aktiven Swiss-Covid-Apps beruht auf der automatischen Kontaktaufnahme der Apps mit dem Proximity-Tracing-System zur Aktualisierung der Konfigurationsdaten. Diese automatische Kontaktaufnahme erfolgt mehrmals täglich. Berechnet wird hieraus die Anzahl der aktiven Apps pro Tag. Diese Zahl korrespondiert mit der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer der App.

Hier gehts zum Ticker mit den nationalen News.

SDA/red