Kolumne «Ertappt»Mit der Waage nahm es der Goldhändler nicht genau
Ein 29-jähriger Deutscher kam in die Schweiz, um Altgold zu kaufen. Er registrierte sein Unternehmen in Meilen – und kam mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt.
Gleich gegen mehrere Gesetze hat ein Altgoldhändler aus Deutschland verstossen, der im vergangenen Herbst in der Region unterwegs war. Zuerst trug der Mann sein Unternehmen, das sich auf den Kauf und Wiederverkauf von Altgold spezialisiert hat, im Handelsregister ein. Demzufolge hat die Firma ihren Sitz in Meilen. Nur: Der Mann hatte in der Schweiz gar keine Arbeitsbewilligung.
Auch das Waffengesetz hielt er nicht ein. Er hatte Lederhandschuhe mit Quarzsandfüllung in die Schweiz eingeführt, die ohne kantonale Ausnahmebewilligung nicht zulässig sind. Sie gelten als Waffe, da ein Schlag damit eine erheblich stärkere Wirkung entfalten kann als ein Hieb mit blosser Faust. Solche Handschuhe werden teilweise von Türstehern und Security-Personal verwendet, weil die Quarzsandfüllung auch für einen guten Schutz sorgt.
Weshalb der Mann für den Ankauf von Altgold überhaupt solche Handschuhe benötigt, bleibt dahingestellt – besonders vertrauenserweckend wirkt es jedenfalls nicht. Dasselbe gilt für die Waage, mit der er das Gold jeweils wog. Die Polizei stellte diese bei einer Kontrolle in einem Hotel in Uster, wo er von Kunden Gold kaufte, sicher. Es handelte sich um eine gewöhnliche Küchenwaage, die nicht wie vorgeschrieben geeicht war.
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat den 29-Jährigen nun kürzlich per Strafbefehl verurteilt – wegen Vergehens gegen das Waffengesetz sowie wegen Übertretung des Bundesgesetzes über das Messwesen und des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 110 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken.
Ob der Mann auch versucht hat, mit unlauteren Methoden seine Kunden übers Ohr zu hauen, ist hingegen nicht bekannt – zumindest wurde er deswegen bislang nicht verurteilt.
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