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AboStädtische Klimapolitik
Wer in Zürich ein Haus mit Garten besitzt, darf grosse Bäume nicht mehr einfach so fällen

Eine alte Blutbuche an der Ecke Fuhrstrasse/Fuhrweg in Wädenswil wird gefällt. Ein Kran hebt einen Ast ab. Im Hintergrund sind Häuser zu sehen. Foto: Michael Trost / Tamedia AG.
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Seit Donnerstag, 13. März 2025, ist es in Zürich nicht mehr erlaubt, Bäume mit einem Umfang von 100 Zentimetern oder mehr ohne Bewilligung zu fällen. Der Zürcher Stadtrat hat eine entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beschlossen. Einzig Bäume im Wald oder im Strassenraum sind von dieser neuen Regelung ausgenommen. 

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