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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Kleine Feuer – grosse Wirkung

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Der letzte 1. August war ja nicht so richtig zum Feiern. Eine 62-Jährige zündete in Herrliberg immerhin eine sogenannte Räucherspirale an. In Ostasien werden diese Spiralen aus religiösen Gründen genutzt. An der Goldküste spielte sie aber eine unrühmliche Rolle. Denn die Bewohnerin verliess den Balkon und beachtete die Räucherspirale nicht weiter. Trotz eher kleiner Flamme setzte die Spirale die Sonnenstore und die Balkonmöbel in Brand. Bevor das Feuer gelöscht werden konnte, griff es auch noch auf das Hausdach über. Es entstand ein Sachschaden von rund 23’000 Franken.

Die 62-Jährige wird wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe über 30 mal 330 Franken verurteilt. Dafür gilt eine zweijährige Probezeit. Eine Busse über 2000 Franken muss die Beschuldigte bezahlen.

Wenige Monate zuvor liess ein Waldbesitzer am Pfannenstiel ein Feuer unbeaufsichtigt. Er war daran, Holzabfälle zu verbrennen. Als er das Grundstück verliess, breitete sich das Feuer aus. Auf rund 200 Quadratmetern brannte es. Dabei hat laut Staatsanwaltschaft die Gefahr bestanden, dass auch das Nachbargrundstück in Mitleidenschaft gezogen wird. Als gelernter Forstwart habe der Mann wissen müssen, dass so etwas passieren könne.

Der 48-Jährige wird mit einer bedingten Geldstrafe über 15 mal 100 Franken bestraft. Für diese gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss der Mann eine Busse von 400 Franken bezahlen. Beiden Fällen ist gemeinsam, dass die Brände – zumindest nach Ansicht der Staatsanwaltschaft – leicht zu verhindern gewesen wären. Der Waldbesitzer hätte warten müssen, bis das Feuer ordnungsgemäss gelöscht gewesen wäre. Und die Herrlibergerin hätte vor dem Verlassen des Balkons nur die Räucherspirale löschen müssen.