Bericht der FinanzkontrolleKeine nachträgliche Rente mehr für frühere Bundesräte
Letztes Jahr hat Alt-Bundesrat Christoph Blocher rückwirkend ein Ruhegehalt bezogen. Die Finanzkontrolle hat das untersucht und legt nun einen Bericht vor.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat erstmals die Ruhegehälter der Bundesräte, des Bundeskanzlers und der Bundesrichter untersucht. Rund 100 Magistratspersonen beziehen aktuell ein Ruhegehalt. Der Bund bezahlt jährlich 15 Millionen Franken Ruhegehälter und Hinterlassenen-Renten, wie «20 Minuten» berichtet. Doch wie steht es um rückwirkende Forderungen, wie im Fall von Alt-Bundesrat Christoph Blocher?
Im Sommer 2020 beanspruchte Blocher rückwirkend sein Ruhegehalt, das ihm nach der Abwahl 2007 zugestanden hätte. Dabei handelte es sich um eine jährliche Rente von rund 220’000 Franken – die Hälfte eines Bundesratslohns. Zunächst hatte Blocher verzichtet, 13 Jahre später überlegte er es sich dann aber anders. Dazu das Interview mit Christoph Blocher: «An diesen Staat darf es keine Geschenke geben»
Eine rückwirkende Auszahlung von Ruhegehältern ist im Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen nicht vorgesehen, ebenso wenig in der entsprechenden Verordnung. Der Bundesrat entschied dann auch, Blocher nicht die geforderten 2,7 Millionen Franken für 13 Jahre auszahlen zu lassen, sondern beschränkte die rückwirkende Rente auf fünf Jahre. Blocher bekam 1,1 Millionen Franken.
Eine Bringschuld
Doch auch das soll künftig nicht mehr möglich sein, wie der neue Bericht nun zeigt. Nachdem die EFK die Ruhegehälter von Magistratspersonen untersucht hat, zu denen Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter zählen, macht sie nun zwei Empfehlungen.
Zum einen empfiehlt die EFK der Bundeskanzlei, in Zusammenarbeit mit dem Bundesgericht «durch geeignete Massnahmen rückwirkende Ansprüche auf Ruhegehalt und Hinterlassenenrenten auszuschliessen oder zeitlich eng zu beschränken.» Zum anderen soll die Berechnung des Anspruchs auf der Selbstdeklaration der ehemaligen Magistratspersonen beruhen. Damit haben diese also eine Bringschuld. Sie müssen die Bundesverwaltung auch aktiv informieren, wenn sich ihr Einkommen erhöht. Denn Ruhegehalt und Einkommen dürfen einen Bundesrats- oder Bundesrichter-Lohn nicht übersteigen.
Wie die EFK weiter schreibt, wird zudem der Bund künftig die Ex-Magistraten klarer über diese Bringschuld informieren müssen.
Hingegen lehnt sie permanente, strenge Kontrollen wie das Einholen von Steuererklärungen ab. Das sei nicht notwendig. Sinnvoll sei jedoch das «Einverlangen von Nachweisen bei Fällen, die mit Unsicherheiten behaftet sind», was heute schon so gemacht werde.
red
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