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Beschwerde abgelehnt
Mutmasslicher Mörder von Kehrsatz bleibt in Sicherheitshaft

Der Beschuldigte wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.
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Ein erstinstanzlich wegen Mordes verurteilter Mann aus Kehrsatz bleibt wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

Der 38-Jährige hat laut dem Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland seine Ehefrau im Dezember 2022 in der gemeinsamen Wohnung ermordet. Er soll ihr das Schlafmittel Dormicum verabreicht haben und sie anschliessend im Schlaf erdrosselt haben. Dafür wurde er mit einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er hat Berufung eingelegt.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die angeordnete Sicherheitshaft abgewiesen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor geht. Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Sicht des Berner Obergerichts, wonach Fluchtgefahr besteht.

Ohne Wohnung und Arbeit

Mit dem erstinstanzlichen Urteil des Regionalgerichts sei dem Mann die reelle Gefahr bewusst geworden, dass er möglicherweise eine langjährige Freiheitsstrafe wird verbüssen müssen. Zudem verfüge er weder über einen festen Wohnsitz noch eine Arbeitsstelle.

Der Beschwerdeführer beteuert bis heute seine Unschuld. Er gab im Verfahren an, dass seine Frau psychisch angeschlagen gewesen sei und Suizid begangen habe. Der gläubige Christ und Anhänger einer Freikirche hatte eine aussereheliche Beziehung. Vor dem Tod seiner Ehefrau hatte er im Internet Informationen zum Schlafmittel Dormicum und zum Erwürgen von Menschen gesucht.

SDA/msc