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Riesiger Korruptionsfall
Karl-Heinz Grasser verurteilt: Vier Jahre Haft für Österreichs ehemaligen Glamour-Minister

Österreichs ehemaliger Finanzminister Karl-Heinz Grasser spricht mit Journalisten nach der Anhörung zur Berufung im BUWOG/Grasser-Fall am 25. März 2025 vor dem Obersten Gerichtshof in Wien.
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Der ehemalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss wegen Bestechlichkeit rund um den Verkauf von staatlichen Immobilien für vier Jahre ins Gefängnis. In einem Berufungsprozess bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH), dass sich der ehemalige FPÖ-Politiker der Untreue und Geschenkannahme schuldig gemacht hatte. 

Das Höchstgericht halbierte jedoch wegen der langen Verfahrensdauer die ursprüngliche achtjährige Haftstrafe und hob Grassers Verurteilung wegen Beweismittelfälschung auf. 

Grasser war von 2000 bis 2007 Finanzminister. Der ehemalige FPÖ-Politiker war von der Vorinstanz im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Verkauf von etwa 60.000 staatlichen Wohnungen schuldig gesprochen worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass im Zuge dieser Privatisierung insgesamt 9,6 Millionen Euro an Bestechungsgeld vom erfolgreichen Bieter über Steueroasen an Grasser und andere verurteilte Angeklagte flossen. 

Das Höchstgericht hielt fest, dass Grasser diese Summe – etwa ein Prozent des Verkaufserlöses – selbst gefordert hatte. Der OGH bestätigte auch die Verurteilung Grassers wegen Unregelmässigkeiten rund um den Mietvertrag einer Finanzbehörde. «Es handelt sich um schwerwiegende Straftaten mit schwerwiegenden Folgen», sagte die Vorsitzende Richterin des OGH. «Das ist in Österreich bisher beispiellos». 

Grassers Anwälte hatten vor dem Obersten Gerichtshof von einem politischen Urteil gesprochen. Sie zweifelten die Objektivität der Erstrichterin an, weil sich ihr Ehemann auf Twitter negativ über Grasser geäussert hatte. Der Oberste Gerichtshof betonte hingegen, dass Richterinnen und Richter in der Lage seien, trotz solcher Meinungsäusserungen objektive Urteile zu fällen. 

Der Oberste Gerichtshof habe ein «Fehlurteil» gesprochen, das Recht und Gerechtigkeit verletzte, sagte Grasser. Er kündigte eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dieser Schritt bewirkt aber keinen Aufschub der Haftstrafe.

DPA/aeg