Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Kindsmissbrauch
Kardinal George Pell kommt frei

1 / 15
Pell räumte Fehler im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen katholische Priester ein. (13. November 2012)
Erfolgreiche Berufung: Kardinal George Pell kommt frei. (Archivbild)
Der Kardinal soll aus der Haft entlassen werden. (Archivbild)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell kommt überraschend auf freien Fuss. Das höchste australische Gericht gab am Dienstag dem Berufungsantrag des 78-Jährigen statt. Die einstige Nummer Drei des Vatikans soll noch im Laufe des Tages aus der Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in der Nähe von Melbourne entlassen werden.

Aufgrund der Coronavirus-Beschränkungen wurde das Urteil in einem fast leeren Gerichtssaal in Brisbane von der Obersten Richterin Susan Kiefel gesprochen.

Das Gericht befasste sich seit März mit dem letzten möglichen Einspruch des 78-Jährigen. Bei seiner Entscheidung folgte das Gericht den Argumenten der Verteidigung, die auf Schwächen in Zeugenaussagen hingewiesen hatte.

Zu sechs Jahren Haft verurteilt

Im März 2019 war der frühere Erzbischof von Melbourne wegen des Missbrauchs von zwei Chorknaben in den 90er Jahren zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er weist alle Vorwürfe zurück. Der ehemalige Finanzchef des Vatikans ist der ranghöchste Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Die Aussage eines früheren Chorknaben, der heute Mitte 30 ist, war dabei massgeblich.

Pells Verteidiger argumentierten, dass diese nicht ausreichend war, um die Schuld des Kardinals zweifelsfrei festzustellen. Noch eines der Argumente: Nach einer Sonntagsmesse sei es unmöglich gewesen, dass ein Erzbischof fünf oder sechs Minuten in der Sakristei mit zwei Chorknaben alleine war – so soll es bei einem Übergriff gewesen sein.

Erste Berufung scheiterte

Bei dem anderen Fall, für den Pell verurteilt wurde, waren laut seiner Verteidigung keine Zeugen dabei. Die Anklage habe zudem die Beweislast umgedreht: Statt dass sie Pells Schuld beweist, musste die Verteidigung seine Unschuld beweisen.

Pells erster Versuch, das im März 2019 gesprochene Urteil von einem Berufungsgericht aufheben zu lassen, scheiterte im August. Demnach hätte Pell frühestens im Oktober 2022 aus der Haft entlassen werden können. Nach der Entscheidung des Berufungsgerichts legten die Anwälte des Geistlichen beim obersten Gericht Einspruch ein, so dass sich dieses nun damit befasste. (chk/sda)