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Der Bund hat das Sagen
Kantone erleiden Schlappe bei ihrem 5G-Widerstand

5G erlaubt eine schnellere Übertragung von Daten über das Mobilfunknetz als bisher.
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Genf, Neuenburg und Jura ärgern derzeit die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise UPC und Salt. Die drei Kantone blockieren den Ausbau des schnellen 5G-Netzes. Nur: Diese Massnahme ist verfassungswidrig. Das ruft die Politik auf den Plan. Die Fernmeldekommission des Ständerats lud in ihrer aktuellen Sitzung vom Montagnachmittag Kantonsvertreter dazu ein, ihre Positionen zu erläutern.

Über drei Standesinitiativen fordern die Kantone nebst einem Moratorium für den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes, dass sie der Bund bei der Planung der Funkabdeckung sowie bei der Durchführung einer Präventionskampagne zur Mobilfunkstrahlung besser miteinbezieht.

Deutliche Ablehnung der Standesinitiativen

Davon will die Kommission nichts wissen. Sie lehnte die Initiativen mit 11 zu 1 Stimmen deutlich ab, wie am Dienstag bekannt wurde. Damit sinken die Chancen, dass die Kantonsbegehren überhaupt zustande kommen. Denn der Ständerat dürfte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission folgen.

Das Gremium begründet seinen Entscheid damit, dass die Anliegen der Kantone bereits weitgehend erfüllt seien. Ausserdem solle die gesetzliche Kompetenzordnung zwischen Eidgenossenschaft und Kantonen unangetastet bleiben. Das heisst: Der Bund hat die 5G-Mobilfunklizenzen für viel Geld an Swisscom, Sunrise UPC und Salt versteigert. Zusammen haben die Anbieter dafür 380 Millionen Franken an die Bundeskasse überwiesen.

Im Gegenzug erwarten sie, dass sie die Lizenzen in allen Kantonen uneingeschränkt nutzen können. Das bedeutet auch, dass die Anbieter ihre 5G-Netze ungehindert ausbauen können.

Deshalb will die Kommission beim künftigen Ausbau von 5G neue Konflikte vermeiden. Dazu hat das Gremium ohne Gegenstimme einen Vorstoss eingereicht, der den Bund auffordert, für eine bessere Informationspolitik der Bevölkerung zu sorgen.

Konkret soll dies beim Einsatz der sogenannten Millimeterwellen geschehen. Diese Technologie erlaubt es, durch höhere Frequenzen im 5G-Netz Daten extrem schnell zu übermitteln. Das ist besonders dort von Vorteil, wo viele Menschen surfen, etwa in einem Stadion oder in einer Bahnhofshalle.

Millimeterwellen nicht erlaubt

Die Gegner von 5G bemängeln, dass die Risiken für Gesundheit und Umwelt unklar seien. «Deshalb soll die Bevölkerung von den Behörden über mögliche gesundheitliche Folgen sachlich informiert werden, und zwar bevor die Millimeterwellen-Technologie genutzt wird», sagt Kommissionspräsident Stefan Engler. Der Mitte-Parlamentarier vertritt in der kleinen Kammer den Kanton Graubünden.

Aktuell ist in der Schweiz die Nutzung von Millimeterwellen für den Mobilfunk noch nicht erlaubt. Der Bund muss dazu erst die nötigen Rahmenbedingungen festlegen.

Die Mobilfunkbetreiber zeigen sich mit den Entscheiden der Kommission zufrieden, wie sie gemeinsam über den Verband der Telekommunikation mitteilten. «Damit werden Unsicherheiten und Verzögerungen in den Bewilligungsverfahren vermieden, wie sie die Branche in den vergangenen zwei Jahren erlebt hat», sagt Geschäftsführer Christian Grasser.