Umgang mit InfektionKanton Zürich streicht Isolation für Affenpockeninfizierte
Zürich lockert als einziger Kanton das Isolationsregime für Personen, die vom Affenpockenvirus betroffen sind. Grund ist eine Befürchtung.
Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sollen sich Personen, die mit dem Affenpockenvirus infiziert sind, zu Hause – und in einen Mehrpersonenhaushalt in einem Zimmer – isolieren und den Kontakt zu anderen Personen meiden. «Die Isolierung dauert, bis die Krusten über den Hautverletzungen abfallen und sich eine neue Hautschicht gebildet hat», schreibt das BAG auf seiner Website.
Zürich wählt nun einen anderen Weg. In einem Schreiben an die Zürcher Ärztinnen und Ärzte empfiehlt die Gesundheitsdirektion (GD), ab sofort keine Isolation mehr anzuordnen, wie die NZZ berichtet. Sie sollen ihren Patientinnen und Patienten bloss Verhaltensanweisungen geben. Das Vorgehen sei mit dem BAG abgesprochen.
Über 30 Fälle in Zürich
Schweizweit wurden bis zum 2. Juli 115 Fälle verzeichnet, davon mehr als 30 im Kanton Zürich. Die GD begründet ihr Abweichen von der Norm just damit, dass der Kanton Zürich am stärksten betroffen sei, und bringt im Schreiben an die Ärzteschaft ihre Erwartung zum Ausdruck, dass der Bund die Isolationsbestimmungen bald ebenfalls lockern werde.
Hauptgrund für das Vorpreschen Zürichs ist die Befürchtung, dass sich Personen mit Symptomen (Fieber und Hautausschlag) nicht mehr testen lassen, wenn sie sich isolieren müssen. Die Fälle im Kanton Zürich seien bisher milde verlaufen, heisst es im Bericht. Für eine Übertragung braucht es offenbar einen recht engen Kontakt. Somit sei eine gesetzlich angeordnete Isolation nicht verhältnismässig, so die GD.
Kontaktpersonen sollen während 21 Tagen keine sexuellen Kontakte haben.
Bei einem positiven Befund werden die betroffene Person und deren Kontaktpersonen von Contact-Tracing kontaktiert. Die Infizierten sollen mindestens 10 Tage lang den Kontakt mit anderen Menschen meiden, vor allem zu immungeschwächten Personen, Schwangeren, Kindern sowie Seniorinnen und Senioren. Zudem sollen die betroffenen Hautstellen abgedeckt werden. Wenn möglich sollen die Infizierten im Homeoffice arbeiten. Wenn dies nicht geht, sollen sie sich für mindestens 10 Tage arbeitsunfähig schreiben lassen.
Kontaktpersonen sollen während 21 Tagen keine sexuellen Kontakte haben. Eine Quarantäneanordnung gibt es für diese Personen aber nicht.
Fallzahl wird steigen
Weltweit wurden bis zum 1. Juli knapp 6200 Fälle von Affenpockeninfizierten vermeldet. Das BAG geht von einer mässigen Gefahr für die Bevölkerung aus. Die zurzeit am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe sind gemäss dem Bundesamt Männer, die Sex mit Männern haben.
Das BAG geht davon aus, dass es in der Schweiz deutlich mehr Affenpockeninfektionen geben wird. «Auch können wir eine Ausdehnung des Ausbruchs auf weitere Bevölkerungsgruppen nicht mehr ausschliessen.»
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