Julius Bär wegen verschollener DDR-Vermögen verurteilt
Ein jahrzehntealter Rechtsstreit holt die Schweizer Privatbank ein.
Die Schweizer Privatbank Julius Bär wird von einem in die Zeiten der DDR zurückreichenden Rechtsstreit eingeholt. Das Obergericht Zürich gab einer Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf Zahlung von 97 Millionen Franken plus aufgelaufene Zinsen statt, wie der Vermögensverwalter in der Nacht auf Donnerstag mitteilte. Julius Bär will das Urteil beim Bundesgericht anfechten, hat vorsorglich aber eine Rückstellung in Höhe von 153 Millionen Franken vorgenommen.
In dem Rechtsstreit geht es um Auszahlungen von einem Konto, das von ehemaligen DDR-Beamten bei der Bank Cantrade eingerichtet wurde, die Julius Bär 2005 von der UBS gekauft hat. Die BvS ist eine Regierungsbehörde, die versucht, ostdeutsche Vermögenswerte zurückzugewinnen, die nach dem Fall der Berliner Mauer verloren gegangen sind. Muss Julius Bär am Ende Millionen an die BvS überweisen, will die Bank das Geld von der UBS zurückfordern, teilte Julius Bär mit.
«Adventszeit ist Busszeit»
«Es ist immer wieder erstaunlich, wie weit zurückliegende Ereignisse aus vergangenen Zeiten des Schweizer Private Banking die heutigen Banken noch einholen können», kommentiert ein Analyst der ZKB die Niederlage. «An die Tatsache, dass der Advent ursprünglich eine Busszeit war, wird jetzt Julius Bär erinnert - und indirekt auch die UBS als Verkäuferin der Bank Cantrade.» An der Börse verzeichnen die Julius-Bär-Aktien in einem anziehenden Markt leichte Verluste.
Reuters/sda/step
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