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Urteil des Bundesgerichts
Journalistin erhält keinen Zugang zu Crypto-Dossiers

Der Hauptsitz des Chiffriergeräte-Herstellers Crypto in Steinhausen, Zug. 
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Eine Journalistin des Schweizer Fernsehens erhält keinen Zugang zu Dossiers der Bundespolizei und Unterlagen der schweizerischen Exportversicherung, die im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre stehen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Frau abgewiesen. Das Bundesgericht hat in zwei am Freitag veröffentlichten Urteilen festgehalten, dass öffentliche Interessen einer Einsichtnahme entgegen stünden.

Die beim Bundesarchiv gelagerten Dossiers unterliegen einer Schutzfrist von 50 beziehungsweise 80 Jahren. Die Unterlagen betreffen die Abklärungen der Bundespolizei in den 1990-er Jahren, als Spionage-Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Firma Crypto laut wurden.

Das Bundesgericht schliesst nicht aus, dass sich das Interesse an der Geheimhaltung mit der Zeit ändern und eine Einsichtnahme vor Ablauf der Frist erlaubt werden könne. Dies sei im Moment jedoch nicht der Fall. Weiter führt das Bundesgericht aus, in den Dossiers würden Informanten ausländischer Nachrichtendienste und Länder namentlich erwähnt, an die «schwache» Verschlüsselungsmaschinen geliefert worden seien. In dieser Hinsicht bleibe das Interesse der Schweiz an der Aufrechterhaltung der Geheimhaltung bestehen.

Weiterhin geheime Daten

Auch bei den Unterlagen der Exportversicherung zu den ins Ausland verkauften Crypto-Geräten stehen überwiegende öffentliche Geheimhaltungsinteressen einer Herausgabe entgegen, wie das Bundesgericht schreibt.

Die Dokumente würden detaillierte Informationen zu Staaten, Ministerien und Nachrichtendiensten enthalten, die Geräte von Crypto erworben hätten. Aufgeführt seien auch die jeweiligen Geräte-Versionen. Diese Informationen seien bisher nicht öffentlich geworden. Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht festgehalten hat, hätten die Staaten ein Interesse daran, dass diese Informationen geheim bleiben. Eine Veröffentlichung könne ausserdem die Beziehungen der Schweiz zu diesen Ländern tangieren.

Durch eine im Februar 2020 veröffentlichte Recherche verschiedener Medien – darunter das Schweizer Fernsehen – wurde aufgezeigt, das der deutsche und US-amerikanische Geheimdienst als heimliche Eigentümer der Crypto AG manipulierte Chiffriermaschinen an zahlreiche Länder liefern liessen, so dass diese abgehört werden konnten.

SDA/lif