Datenleck in Zürcher JustizdirektionFehr: «Wegen des ‹Tages-Anzeigers› wurde der ganze Untersuchungsbericht veröffentlicht »
Jahrelang gelangten geheime Informationen der Zürcher Justiz in falsche Hände. Nun äussert sich erstmals die verantwortliche Justizdirektorin.
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Das Wichtigste in Kürze:
Am vergangenen Donnerstag enthüllte diese Zeitung das Zürcher Justiz-Datenleck. Die Justizdirektorin Jacqueline Fehr und der aktuelle IT-Leiter nehmen dazu Stellung.
«Es ist unter keinem Titel zu rechtfertigen, wie in den Nullerjahren Datenträger der Justiz entsorgt wurden. Das war fahrlässig und allenfalls strafrechtlich relevant. Das hätte nicht passieren dürfen», sagt Justizdirektorin Jacqueline Fehr.
Die Justizdirektorin sei am 9. November 2020 von der Staatsanwaltschaft informiert worden, dass sensible Daten in falsche Hände geraten seien. Umgehend sei ein Verfahren eröffnet worden und ein Untersuchungsbericht in Auftrag gegeben.
Der Untersuchungsbericht enthielt 13 Schlussfolgerungen. Vier dieser Forderungen hätten eine hohe Priorität, weil es sich dabei höchstwahrscheinlich um «Gesetzesverletzungen» handelte.
Heute könne so etwas nicht passieren, sagt Fehr. Für jedes aufbereitete und gelöschte Gerät werde heute ein Löschzertifikat ausgestellt. Involvierte Personen werden auf ihren Leumund hin überprüft.
Fehr gesteht ein, dass die Kommunikation in diesem Fall unglücklich war. «Ich bin selber auch nicht sicher, ob ich es in einem ähnlichen Fall wieder so machen würde», sagt sie. Vorwürfe der Intransparenz weist sie «in jeder Form« zurück.
Die Justizdirektion hat sich zur Veröffentlichung des Untersuchungsberichts entschieden, weil den Medien ein grosser Teil der Unterlagen zugespielt wurde. Bei einer früheren Veröffentlichung hätte man «unnötige Aufregung» ausgelöst, meint Fehr.
Als Auslöser für die Veröffentlichung des internen Untersuchungsberichts nennt Fehr die Berichterstattung des «Tages-Anzeigers» am Montag. Ohne diesen Bericht, sagt sie, wäre nur eine Zusammenfassung des Untersuchungsberichts veröffentlicht worden.
Keine verbindlichen Vorgaben
Die JI hatte gemäss dem Bericht dafür zu sorgen, dass nur vertrauenswürdige Auftragsbearbeiter beigezogen werden, dass diese die Datensicherheit gewährleisten konnten. Es gab aber keine verbindlichen Vorgaben, also wurde diese Pflicht nicht systematisch umgesetzt. Zumindest ist es der JI nicht möglich, die Einhaltung dieser Pflicht nachträglich zu beweisen.
Mitarbeiter entscheiden über Aufträge
Die Aufträge zur Entsorgung wurden laut Untersuchungsbericht nicht anhand von standardisierten Prozessen vergeben. Die Auftragserteilung an externe Mitarbeiter war massgeblich von den jeweils entscheidungsberechtigten Mitarbeitern innerhalb der JI abhängig.
Keine verschlüsselten Festplatten
Ausserdem kann der Administrativbericht nicht abschliessend klären, ob alle Laufwerke und Harddisks, welche zur Löschung übergeben waren, verschlüsselt waren. Der Bericht geht davon aus, da dies nicht der Fall war.
Keine Belege für Löschungsvorgänge
Ob der Bruder der Milieufigur Roland Gisler, A. (Name der Redaktion bekannt), die Löschung der Daten auf den vom ihm entsorgten Datenträger bestätigen musste, konnte die Administrativuntersuchung ebenfalls nicht abschliessend klären. Falls es solche Bestätigungen gab, wurden sie wahrscheinlich im Jahr 2019 vernichtet.
Keine interne Vorgaben?
Der interne Untersuchungsbericht der Justizdirektion (JI) kann nicht abschliessend beurteilen, ob es in den betreffenden Jahren verbindliche interne Vorgaben über die Vernichtung und Löschung von Akten und Informationen der JI gab.
Untersuchungsbericht veröffentlicht
Kurz vor 9 Uhr haben zahlreiche Medienvertreter den internen Untersuchungsbericht zum Zürcher Justiz-Datenleck ausgedruckt erhalten. Er ist seit 31. März 2021 abgeschlossen und war bisher unter Verschluss. Die Justizdirektion weigerte sich vergangene Woche auf Anfrage dieser Zeitung den Bericht zu veröffentlichen und verwies auf das laufende Strafverfahren. Einige Stellen im Bericht sind geschwärzt.
Live ab 10 Uhr
Heute äussert sich Justizdirektorin Jacqueline Fehr in einer Medienkonferenz erstmals zum am vergangenen Donnerstag bekannt gewordenen Datenleck in der Zürcher Justiz.
Exklusiver Einblick in die Akten zum Zürcher Datenleck

So leichtfertig ging die Zürcher Justiz mit sensiblen Daten um
Früherer IT-Leiter in Justizdirektion ist vorbestraft

Jener Chefbeamte, der in der Zeit des Datenlecks in der Zürcher Justiz die IT verantwortete, wurde in anderem Zusammenhang verurteilt, wie diese Zeitung berichtete.
Wie hochsensible Justiz-Daten im Milieu landeten

Dieser Bericht brachte das Ausmass des Zürcher Justiz-Datenlecks zuerst ans Licht.
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