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Meinung

Kommentar zu CSS-Entscheid
Jetzt müssen alle Krankenkassen über die Bücher

Die Finma verknurrt die Krankenkasse CSS dazu, ihren Zusatzversicherten 129 Millionen Franken zurückzuzahlen.
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Wenn die Finanzmarktaufsicht (Finma) einer Versicherung «schwere Verletzungen» im Aufsichtsrecht vorwirft, ist nicht von einer Lappalie auszugehen. Und dass sich der Vorwurf gegen die CSS richtet, erstaunt: Sie zählt mit 1,68 Millionen Versicherten zu den grössten Krankenkassen der Schweiz. Da darf man eigentlich erwarten, dass es genügend Kontrollmechanismen gibt, die solche Verstösse gegen das Aufsichtsrecht verhindern.

Der Vorwurf: Die CSS hat gewisse Verwaltungskosten vor allem den Zusatzversicherten belastet, während die Grundversicherten zu günstig weggekommen sind. Natürlich versucht die CSS die Vorwürfe der unerlaubten Quersubventionierung zu relativieren: Bei den von der Finma beanstandeten Punkten existiere «keine klare regulatorische Vorgabe», teilt sie mit. Zudem handle es sich um eine «Branchenproblematik». Mit anderen Worten: Auch bei anderen Krankenkassen sei das gang und gäbe. 

Es ist grundsätzlich zu begrüssen, wenn die Finma ein deutliches Zeichen setzt.

Tatsächlich gibt es Hinweise, dass es in der Branche üblich ist, den Zusatzversicherten einen grösseren Anteil der Verwaltungskosten aufzubürden als den Grundversicherten. Das macht es aber nicht besser. Es ist im Gegenteil grundsätzlich zu begrüssen, wenn die Finma ein deutliches Zeichen setzt, damit die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Denn die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung macht in dieser Hinsicht eine unmissverständliche Vorgabe.

Aus Sicht der CSS ist es nachvollziehbarerweise ärgerlich, wenn eine bis jetzt jahrelang tolerierte Praxis nun rückwirkend sanktioniert wird. Vielleicht wird sie den noch nicht rechtskräftigen Finma-Entscheid anfechten, der die CSS verpflichtet, den Zusatzversicherten 129 Millionen Franken zurückzuzahlen. So oder so steht aber jetzt schon fest: Der Finma-Entscheid wird Signalwirkung für alle Krankenkassen haben, bei denen es solchen Korrekturbedarf gibt.

Darüber dürfen sich die Zusatzversicherten freuen, während die Grundversicherten mit einer geringen Mehrbelastung rechnen müssen.