Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

AboProzess gegen Ghislaine Maxwell
Ist sie Raubtier oder Sündenbock?

Helferin oder Opfer von Epsteins Manipulation? Eine Zeichnung von Ghislaine Maxwell vor Gericht in New York
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Am ersten Tag des Verfahrens gegen Ghislaine Maxwell in New York waren wegen der Pandemie-Beschränkungen lediglich gut 20 Zuschauerinnen und Zuschauer im Gerichtssaal zugelassen, und diese mussten den Eindruck gewinnen, es würden hier zwei vollkommen verschiedene Personen angeklagt.

Bei der einen, so die Schilderung der Anklage, handele es sich um einen «Predator», um ein Raubtier, das dem Millionär Jeffrey Epstein zwischen 1994 und 2004 Minderjährige zuführte, auf dass dieser sie sexuell missbrauche. Bei der anderen, so die Verteidigung, handele es sich um eine unschuldige Person, die stellvertretend für Epsteins Taten beschuldigt werde, als Sündenbock.

Es ging in beiden Beschreibungen um ein und dieselbe Person, und es wird schliesslich die Aufgabe der Jury sein, zu entscheiden, ob es sich bei Ghislaine Maxwell um eine Täterin oder eine Mitläuferin handelt. Auf rund sechs Wochen ist das Verfahren in einem Gericht in Manhattan angesetzt. Der 59 Jahre alten Maxwell drohen im Falle einer Verurteilung 40 bis 70 Jahre Haft.

Maxwell war lange Zeit die engste Vertraute von Epstein, der im August 2019 erhängt in einer Zelle in einem Gefängnis in New York gefunden wurde, nachdem er einen Monat zuvor wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen festgenommen worden war. Nach Epsteins Tod richtete sich der Fokus der Ermittlungen gegen Maxwell. Der Vorwurf: Sie habe Epstein Mädchen zugeführt. Sie habe diese Mädchen dazu überredet, Epstein zu massieren. Und oft habe das damit geendet, dass Epstein sich von diesen Mädchen, die angeblich teils nicht älter als 14 waren, sexuell befriedigen liess.

Vor knapp 17 Monaten ist Maxwell auf einem Anwesen in New Hampshire festgenommen worden. Seither sass sie in New York in Haft. Richterin Alison Nathan hatte alle Anträge auf Kaution abgelehnt. Begründung: Maxwell, die Tochter und Erbin des vor 30 Jahren verstorbenen Medienunternehmers Robert Maxwell, sei reich und bestens vernetzt, es bestehe höchste Fluchtgefahr.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login