AboContact-TracingIst es strafbar, im Club einen Fake-Namen anzugeben?
Nach einer Partynacht im Zürcher Lokal Flamingo müssen 300 Personen in Quarantäne – theoretisch. Denn viele haben sich unter einem falschen Namen registriert. Doch wer muss nun die Konsequenzen dafür tragen?
Mindestens fünf Menschen wurden angesteckt, 300 müssen in Quarantäne: Nach dem Superspreader-Event im Zürcher Club Flamingo beginnt die Suche nach potenziell infizierten Partygängern. Doch das Contact-Tracing gestaltet sich schwierig, weil viele Gäste einen falschen Namen oder eine falsche Mail-Adresse angegeben haben. Wer muss die Konsequenzen dafür tragen? Und warum verpflichtet man die Clubbesucher nicht einfach dazu, die Corona-App runterzuladen? Der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Felix Uhlmann kennt die Antworten.