Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

AboContact-Tracing
Ist es strafbar, im Club einen Fake-Namen anzugeben?

Rund ein Drittel der Gäste gab im Zürcher Club Flamingo eine falsche Mail-Adresse an.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Mindestens fünf Menschen wurden angesteckt, 300 müssen in Quarantäne: Nach dem Superspreader-Event im Zürcher Club Flamingo beginnt die Suche nach potenziell infizierten Partygängern. Doch das Contact-Tracing gestaltet sich schwierig, weil viele Gäste einen falschen Namen oder eine falsche Mail-Adresse angegeben haben. Wer muss die Konsequenzen dafür tragen? Und warum verpflichtet man die Clubbesucher nicht einfach dazu, die Corona-App runterzuladen? Der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Felix Uhlmann kennt die Antworten.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login