Verwaltungsgericht zu EinwanderungIst die Frau aus Kosovo reich genug für Zürich?
Eine Kosovarin möchte zu ihren Kindern in die Schweiz ziehen. Jetzt muss die Sicherheitsdirektion prüfen, ob ihre Erbschaft für ein Leben hier genügt.
Es ist die typische Geschichte einer Migrantenfamilie. Anfang der 90er-Jahre, kurz nach dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawien, waren die Eltern mit ihren vier Kindern aus Kosovo in die Schweiz gekommen und hatten sich im Kanton St. Gallen eine neue Existenz aufgebaut.
Als die Kinder volljährig waren und der Vater 52-jährig wurde, entschieden sich die Eltern zur Rückkehr in die alte Heimat.
Ziemlich genau 20 Jahre später verstarb der Vater, und die Mutter zog es wieder in die Schweiz, zu ihrer jüngsten Tochter, die unterdessen im Kanton Zürich lebt. Doch so einfach ist das nicht, denn die Aufenthaltsbewilligung der mittlerweile 69-jährigen Frau in der Schweiz ist längst abgelaufen.
26 Grundstücke geerbt
Prompt verweigerte ihr das Zürcher Migrationsamt die Rückkehr. Ihr Einkommen von rund 20’000 Franken aus der AHV-Witwenrente und aus einem bescheidenen Vermögen reiche nicht aus, um in der Schweiz als erwerbslose Rentnerin ohne Ergänzungsleistungen zu leben.
Dieses Nein akzeptierte die Tochter der Frau nicht. Immerhin war ihre Mutter Alleinerbin des Nachlasses ihres Vaters. Und der besteht aus insgesamt 26 Grundstücken mit total 63’000 Quadratmetern Fläche sowie zwei Wohnhäusern mit über 800 Quadratmetern Wohnfläche.
Gemäss dem Bewertungsbericht einer kosovarischen Architektin hat dieses Erbe einen Marktwert von etwas mehr als 830’000 Euro. Damit sei der selbstständige Aufenthalt ihrer Mutter in der Schweiz gesichert, argumentierte die Tochter.
Gleichwohl wies die Sicherheitsdirektion ihren Rekurs gegen den negativen Entscheid des Migrationsamtes ab. Es sei nicht bewiesen, dass die Mutter der Familie Alleinerbin des Nachlasses sei.
Kinder verzichten für ihre Mutter
Nun hat das Verwaltungsgericht anders entschieden, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Grund für den Meinungsumschwung ist eine amtliche Erbschaftsverfügung aus Kosovo, welche die Tochter nachgereicht hat. Daraus geht hervor, dass alle vier in der Schweiz lebenden Kinder ihre Erbanteile an die Mutter überschrieben haben.
Das Gericht hat deshalb die Sicherheitsdirektion angewiesen, neu zu entscheiden. Insbesondere sei zu klären, ob die Erbschaft tatsächlich den von der Familie angegebenen Wert habe und ob die Grundstücke und Liegenschaften in Kosovo auch verkauft werden könnten.
Bei der Neubeurteilung des Aufenthaltsgesuchs sei auch zu berücksichtigen, dass die Familie in der Schweiz rund zehn Jahre steuerpflichtig gewesen sei. Zudem habe die Frau nach ihrer Rückkehr regelmässig Kontakt zu ihren Kindern und Enkeln in der Schweiz gepflegt und sei von ihnen an ihrem Wohnort auch besucht worden.
Nach Angaben der Tochter kann sich ihre Mutter auf Deutsch verständigen. Dies sei ebenfalls zu prüfen, schreibt das Gericht. Somit hat die kosovarische Familie gute Chancen auf ein Happy End in der Schweiz.
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