Kommentar zur UNO-ResolutionEin Schritt hin zum Frieden in Gaza?
Eine neue UNO-Resolution fordert eine Waffenruhe im Gazastreifen. Leider sagt die einhellige Unterstützung wenig über die zu erwartende Wirkung aus.
An Friedensplänen hat es im Gazakrieg nicht gemangelt, sehr wohl aber an deren Umsetzbarkeit. Was die neue Resolution des UNO-Sicherheitsrats von den bisherigen Friedensplänen unterscheidet, ist die einhellige Zustimmung, die ihr zuteilgeworden ist. Weder China noch Russland haben ihr Veto eingelegt, auch wenn Moskaus Enthaltung die Abneigung dokumentieren soll, die der Kreml prinzipiell allen von den USA vorgelegten Plänen entgegenbringt. (Lesen Sie dauzu auch: «Hoffnungsvolles Zeichen» für den Gazastreifen)
Diese UNO-Resolution für eine Waffenruhe im Gazastreifen drückt also vorwiegend einen Wunsch der Sicherheitsratsmitglieder aus. Damit erhöht sich der diplomatische Druck auf die Hamas und hauptsächlich auf Israel. Nützen wird dies wenig, weil vor allem die Regierung Netanyahu aus ihrer innen- und aussenpolitischen Isolation eine Überlebensstrategie gezimmert hat: je mehr Druck von aussen, desto mehr Stabilität im Kessel selbst.
Wie bei allen Verhandlungsrunden von Katar über Kairo bis New York beginnt der eigentliche Prozess nach der Abstimmung: Die Kriegsgegner winden sich in den Formulierungen, fügen Interpretationen hinzu, hinterfragen den Zeitplan und die Reihenfolge der nun zu erfüllenden Bedingungen. Hier zeigt sich die Schwäche der Diplomatie, die sich per Resolution nicht wegverhandeln lässt: Israel geht es um die Vernichtung der Hamas und die Person ihres Anführers Yahya Sinwar, dessen Tod oder Verhaftung wie eine Trophäe eingefordert wird. Und der Hamas geht es um den Machterhalt. Was nützt der Terrororganisation ein Friede, wenn sie ihre Willkürherrschaft über den Gazastreifen verliert?
Bemerkenswert an der Resolution ist zunächst nur, dass sie zustande kam. Aber sie beeindruckt die Parteien nicht mehr, der Krieg hat sich verselbstständigt. So sagt eine Resolution mehr über ihre Urheber und das Stimmverhalten der übrigen Mitglieder im Sicherheitsrat aus als über die Bereitschaft der Akteure, Völkerrecht und die Autorität der Vereinten Nationen zu akzeptieren.
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