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IS-Helfer-Prozess in Bellinzona
IS-Unterstützer wird zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat sein Urteil über den Angeklagten gefällt. 
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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen 52-jährigen Iraker wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und IS-Unterstützung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zudem erhielt er einen Landesverweis für 15 Jahre. Die Forderung, den Beschuldigten zu verwahren, wies das Gericht zurück.

Mit dem Strafmass blieb die Strafkammer des Bundesstrafgerichts unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft (BA). Diese hatte eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verlangt. Der Verteidiger des Beschuldigten hatte weitgehend auf Freispruch plädiert und eine milde Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 30 Franken als adäquat bezeichnet.

Die zweitägige Hauptverhandlung hatte Anfang September stattgefunden. Die über 1000 Tage Untersuchungs- und Sicherheitshaft werden auf die Strafe angerechnet.

Für das Gericht galt es als erweisen, dass der Beschuldigte sich im tatrelevanten Zeitraum von 2016 bis zu seiner Verhaftung im Jahr 2017 «in multifunktionaler Rolle und mit grossem Zeitaufwand» für die Terrormiliz IS einsetzte, er im Kontakt mit Führungspersonen des IS stand und sich als Angehöriger der Terrororganisation sah.

«Mittlere Kaderrolle»

«Er war ein glühender Anhänger des IS und selbst in mittlerer Kaderrolle», sagte der vorsitzende Richter Martin Stupf. Die Erklärungen des Beschuldigten in der Hauptverhandlung, wonach die Konversationen über den IS nur «leeres Gerede» gewesen seien, nannte das Gericht «abwegig und lebensfremd.»

Freigesprochen wurde der Beschuldige vom Vorwurf, ein Attentat in der Schweiz vorbereitet zu haben. Die BA habe diesen Vorwurf auf «reinen Spekulationen» aufgebaut. Ebenfalls freigesprochen wurde er vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs in Zusammenhang mit mutmasslich falschen Angaben gegenüber einer Sozialarbeiterin in der Gemeinde Eschlikon TG.

Die Forderung der BA, den Beschuldigten zu verwahren, wies die Strafkammer mit klaren Worten zurück. «Die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt», sagte der vorsitzende Richter. Es handle sich um einen gänzlich schuldfähigen Täter, dessen Taten ausschliesslich mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden könnten.

Für eine Verwahrung habe auch kein Gutachten vorgelegen. Die BA hatte argumentiert, nur durch eine Verwahrung könne die Schweiz vor einer solchen Person langfristig geschützt werden.

Die schriftliche Begründung des Urteils wird folgen. Dann kann Beschwerde eingelegt werden.

SDA/fal