Verschärfte Strafen für CybermobbingIn Japan droht bei Onlinebeleidigungen neu Gefängnis bis zu einem Jahr
Vor zwei Jahren nahm sich eine bekannte japanische Wrestlerin angeblich nach Internethetze das Leben. Nun verschärft das Parlament in Tokio das entsprechende Gesetz. Auch in der Schweiz debattiert die Politik das Phänomen Cybermobbing.
Nachdem sich die japanische Wrestlerin vor über zwei Jahren das Leben genommen hat, verabschiedet nun das Parlament in Japan eine Verschärfung der Strafe für «Onlinebeleidigungen», wie CNN schreibt. Der Tod von Hana Kimura, bekannt aus der Reality-TV-Show «Terrace House», löste landesweit Trauer und Schock aus. Kurz vor ihrem Suizid veröffentlichte der Netflix-Star eine Reihe von beunruhigenden Social-Media-Beiträgen, die andeuten, dass sie im Internet gemobbt wurde. Das berichtete die BBC damals. Auf dem letzten Instagram-Post der 22-Jährigen steht: «Ich liebe dich, hab Spass und lebe lang. Es tut mir leid.»
Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
Der Fall löste im Land eine bis heute andauernde Diskussion über Hetze im Internet aus.
Bis zu einem Jahr Gefängnis
Der Suizid der 22-Jährigen hat gezeigt, welche Konsequenzen Cybermobbing haben kann. Kurz nach ihrem Tod äusserten sich hochrangige japanische Beamte zur Gefahr von Beleidigungen im Internet und versprachen, die Verschärfung der Gesetze zu beschleunigen. Das Parlament in Japan will nun mit härteren Strafen für Onlinebeleidigungen weitere solche Schicksale verhindern. Neu drohen Cybermobbern bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 300’000 Yen (ungefähr 2225 Franken). Eine deutliche Verschärfung des bestehenden Gesetzes.
Aktuell werden Personen, die wegen Onlinebeleidigungen verurteilt werden, mit weniger als 30 Tagen oder einer Geldstrafe von bis zu 10’000 Yen (ungefähr 75 Franken) bestraft. Die Mutter der verstorbenen Wrestlerin lobt das neue Gesetz. «Ich möchte, dass die Leute wissen, dass Cybermobbing ein Verbrechen ist», sagte sie an einer Pressekonferenz.
Die Verschärfung soll bereits im Sommer in Kraft treten.
Angst um Redefreiheit
Kritiker des verschärften Gesetzes befürchten, dass die Redefreiheit eingeschränkt werden könnte. Die Meinungsfreiheit werde so beschnitten, argumentieren die Gegner. Das Gesetz wurde erst verabschiedet, nachdem eine Bestimmung hinzugefügt worden war, wonach der Erlass nach drei Jahren überprüft werden muss. Es sollen die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit beurteilt werden.
Nach japanischem Strafgesetz werden Beleidigungen als öffentliche Herabsetzung des sozialen Status einer Person ohne Bezug auf bestimmte Fakten oder eine bestimmte Handlung definiert, wie CNN schreibt. Anders als bei der Verleumdung: Hier ist der Strafbestand erfüllt, wenn eine Person öffentlich erniedrigt wird, unter Hinweisen auf bestimmte Tatsachen.
Der prominente japanische Strafverteidiger Seiho Cho kritisiert, dass das neue Gesetz nicht bestimme, was genau eine Beleidigung sei. «Wenn zum Beispiel jemand den japanischen Staatschef einen Idioten nennt, könnte das nach dem neuen Gesetz als Beleidigung gelten», sagte Cho gegenüber CNN.
Schweizer und Schweizerinnen sind stark von Cybermobbing betroffen
Cybermobbing ist auch in der Schweiz ein gravierendes Problem. Ein Bericht des Bundesamts für Statistik zeigte, dass 2019 die Schweizerinnen und Schweizer im europäischen Vergleich gar am stärksten von Internethetze betroffen waren. Eine Studie der ZHAW kam zum Schluss, dass jeder vierte Jugendliche schon einmal betroffen war. Frauen sind laut Studie öfter Opfer von Cybermobbing als Männer. Bei den jungen Erwachsenen in der Schweiz sind die Fallzahlen noch höher. Eine repräsentative Onlinebefragung des gemeinnützigen Vereins Bündnis gegen Cybermobbing hat gezeigt, dass 2021 jede zweite Person im Alter von 18 bis 25 Jahren Opfer von Beleidigungen im Internet war. Eine Steigerung von 25 Prozent im Vergleich zu 2018.
Trotz hoher Betroffenheit in der Schweiz kennt man in der hiesigen Gesetzgebung den Strafbestand des Cybermobbings noch nicht. Strafbar sind jedoch die Handlungen hinter der Hetze im Netz, wie zum Beispiel Ehrverletzung, Bedrohung oder Verleitung zum Suizid.
Die SP-Nationalrätin Gabriela Suter ist jedoch davon überzeugt, dass klassische Grundtatbestände wie Nötigung der digitalen Realität nicht gerecht würden. Der Strafbestand der Nötigung sei nur auf eine Einzelhandlung ausgelegt. «Bei Cybermobbing ist es aber eher eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirkt», schreibt Suter in ihrer 2020 eingereichten parlamentarischen Initiative «Neuer Straftatbestand Cybermobbing». Ein Strafbestand hätte eine vorbeugende und abschrecken Wirkung, argumentiert die Nationalrätin. Als erstbehandelnder Rat wird der Nationalrat über das Geschäft befinden. Damit eine Gesetzesvorlage gemäss Initiativtext umgesetzt werden kann, müssen beide Räte der Vorlage zustimmen.
Spätestens seit dem Fall von Céline Pfister ist das Problem des Cybermobbings schweizweit bekannt. Die 13-Jährige nahm sich 2020 das Leben. Vor dem Suizid wurde sie via Smartphone bedroht und beschimpft. Ein 14-Jähriger forderte von ihr wiederholt erotische Bilder. Das Jugendgericht Dietikon verurteilte den Täter wegen Nötigung und pornografischer Selbstaufnahmen, die er verschickt hatte. Nun setzen sich die Eltern der Verstorbenen dafür ein, dass das Cybermobbing zum Strafbestand wird. Länder wie Österreich kennen diesen Paragrafen schon.
Fehler gefunden?Jetzt melden.