Cybermobbing-Fall Céline: Rückschlag für die Eltern
Die 13-Jährige nahm sich das Leben, nachdem sie gemobbt worden war. Das Gericht verschärft die Strafe gegen ihren Peiniger nicht – entgegen der Hoffnungen der Eltern.
Hand in Hand erschienen Célines Eltern vor dem Gericht, umringt von Freunden und Familie. Als ihr Anwalt im Saal sein Plädoyer hielt, sassen Nadya und Candid Pfister nur wenige Meter hinter dem ehemaligen Peiniger ihrer Tochter. Für sie ist klar: Der heute 17-jährige Dietiker hat ihnen ihre Tochter genommen.
Der Junge habe Célines Gefühle schamlos ausgenutzt, sagte der Anwalt am Mittwoch vor dem Bezirksgericht in Dietikon. «Céline war eine zarte Person, sie suchte Anschluss, konnte ihm nicht widerstehen.» Sie sei in einen Teufelskreis geraten, aus dem sie nicht mehr herausgefunden habe. Die 13-Jährige aus Spreitenbach war vom Beschuldigten und dessen Ex-Freundin monatelang derart gemobbt worden, dass sie sich im August 2017 das Leben nahm.
Die Jugendanwaltschaft hatte den Jungen wegen Nötigung per Strafbefehl verurteilt. Die Eltern erhoben Einsprache: Sie fordern eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung – und eine härtere Bestrafung.
Grosse Anteilnahme
Das Interesse am Fallwar riesig: Die zwei Zuschauerreihen im kleinen Saal waren bis fast auf den letzten Platz besetzt. Der Gerichtspräsident musste vor Beginn gar eine Präsenzliste der Anwesenden verlesen.
Schon vor dem Prozess hatte sich eine grosse Gruppe Journalisten, Freundinnen und Familienmitglieder vor dem Bezirksgericht versammelt. «Wir vermissen ihr Lachen, das man immer durchs ganze Haus hören konnte», sagte eine junge Frau vor der Verhandlung. Sie und ihre drei Freundinnen kannten Céline gut. Für die Eltern brachten sie als Zeichen der Unterstützung ein gold gerahmtes Bild der Verstorbenen mit.
Vor Gericht ging es am Mittwoch um intime Bilder, die der Junge damals von Céline verlangt hatte. Céline war in ihn verliebt, er nutzte das aus: «yk (you know, Anm. d. Red.) how it works», schrieb er ihr. Sie gab nach und schickte Fotos, auf denen sie leicht bekleidet zu sehen war. Die Situation eskalierte, als Céline bei ihm zu Hause war und sich weigerte, ihn zu befriedigen.
Der Junge, den man im Gerichtssaal kein einziges Mal hörte, leitete das intime Bild seiner Ex-Freundin weiter, die Céline dann beschimpfte: «ich mach der dis lebe so chabbut» oder «wür dich eigehändig umbringe», schrieb das Mädchen und teilte das Bild auf Snapchat. Ganz Spreitenbach sah, wie Céline leicht bekleidet auf ihrem Bett sass. Der Kommentar zum Bild: «Haha Céline, vo wo hesh de geili push-up bh her?» Das Foto blieb über eine Stunde online. «Das hat sie gebrochen», sagte Célines Mutter zum TA (lesen Sie hier die Hintergründe).
«Er wollte Nudes»
In den Plädoyers ging es um die Frage, ob das Verschicken erotischer Fotos bereits eine sexuelle Handlung darstelle. Wäre das der Fall, könnte der Junge wegen sexueller Nötigung verurteilt werden. Das forderten Célines Eltern. Die Behörden konnten im Verfahren drei Bilder sichern. Auf allen war Céline in Unterwäsche zu sehen. Der Anwalt der Eltern ging jedoch davon aus, dass anzüglichere Bilder versendet worden waren: «Er wollte Nudes», also Nacktbilder. Das gehe deutlich weiter als beispielsweise Zungenküsse, die rechtlich bereits als sexuelle Handlungen angesehen werden können.
Gemäss der Jugendanwältin und dem Verteidiger des Jugendlichen stellte das Versenden von erotischen Bildern keine sexuelle Handlung dar. Das sei nur bei konkreten Handlungen wie der analen Penetration oder dem Betasten von Geschlechtsteilen der Fall.
Strafe: Vier Tage arbeiten
Beide beantragten eine Verurteilung wegen Nötigung und mehrfacher Pornografie. Der Junge hatte Céline auch mehrere Fotos seiner Geschlechtsteile gesendet. Der 17-Jährige soll von einer Sozialarbeiterin betreut werden und eine persönliche Leistung von mehreren Tagen erbringen.
Das Gericht folgte der Jugendanwaltschaft in allen Punkten. Der 17-Jährige wurde der Nötigung und mehrfachen Pornografie schuldig gesprochen. Er muss einen Arbeitseinsatz von vier Tagen leisten. Dann folgt eine Probezeit von sechs Monaten. Falls er sich dabei etwas zuschulden kommen lässt, muss er nochmals drei Tage arbeiten. Célines Eltern erhalten 2500 Franken Prozessentschädigung. Die geforderte Genugtuung von 5000 Franken wurde nicht gewährt.
Die gemeinnützige Arbeit soll ein Denkzettel sein für den Jugendlichen, sagte der Gerichtspräsident und fügte mit Nachdruck an: «Es geht nicht darum, ob der Strafrahmen angemessen ist oder nicht.» Das Gericht sei an das Gesetz gebunden, und dieses sehe keine höhere Strafe als zehn Tage persönliche Leistung vor. Eine Busse oder Freiheitsstrafe kann im Jugendstrafrecht erst bei Tätern ab 15 Jahren verhängt werden. Der Beschuldigtewar damals erst 14.
Die milde Strafe ist gewollt, denn Jugendliche sollen primär erzogen und nicht bestraft werden. Sie geniessen einen besonderen Schutz, deshalb sind die Verfahren normalerweise auch nicht öffentlich. Das Gericht machte im Fall Céline eine Ausnahme, da die Frage, inwiefern Cybermobbing strafrechtlich geahndet werden kann, von öffentlichem Interesse sei. Akkreditierte Medienschaffende mussten jedoch für die Befragung der Person den Raum verlassen.
Rückschlag für die Eltern
Für Célines Eltern ist das Urteil ein Rückschlag. Sie verliessen noch während der Urteilsverkündung aufgebracht den Saal. Sie wollten den Gerichtsfall auch nutzen, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen: Sie fordern einen Gesetzesartikel zu Cybermobbing. Im Gegensatz zu Österreich kennt die Schweiz keinen solchen Straftatbestand.
«Mobbing muss Konsequenzen haben», sagt Nadya Pfister. Sie denkt an die mittlerweile 19-jährige Ex-Freundin, die ebenfalls per Strafbefehl verurteilt wurde, sich offenbar aber nicht davon beeindrucken liess. Nach Célines Tod mobbte sie einfach weiter. «Jugendliche wissen genau, dass ihnen nichts passiert, wenn sie das tun», sagt Nadya Pfister dazu und fügt an: «Wollen wir wirklich ein solches Zeichen senden?»
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