Angebot wird ausgeweitetZürcher Apotheken dürfen bald gegen Gürtelrose und Tollwut impfen
Ab kommendem Jahr sind vier weitere Impfungen in der Apotheke möglich. Die Erfahrungen mit dem bisherigen Impfangebot in Apotheken seien positiv, so die Gesundheitsdirektion.
Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, den Apothekerinnen und Apothekern vier weitere Impfungen zu erlauben: Ab Januar gibt es in der Apotheke neu auch Impfungen gegen Gürtelrose, Tollwut, Pneumokokken und Meningokokken.
Die Erfahrungen mit dem bisherigen Impfangebot in Apotheken seien positiv, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Deshalb werde die Verordnung auf den 1. Januar angepasst.
Covid, Grippe und Hepatitis bereits heute möglich
Bereits heute dürfen Zürcher Apothekerinnen und Apotheker gegen Grippe, Covid, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung impfen. Dieses bisherige Angebot wird beibehalten.
Weiterhin nicht erlaubt sind in Apotheken alle Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Gelbfieber sowie Off-Label-Use-Impfungen. Dafür sind weiterhin die Ärztinnen und Ärzte zuständig.
SDA/lop
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