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Digitalanwalt Steiger zum Trump-Bann
«Facebook setzt hier einen neuen Standard»

Wer Donald Trump lesen will, kann das weiterhin nicht auf Facebook tun, sondern muss auf dessen heute gestarteten Blog «Vom Schreibtisch von Donald J. Trump» ausweichen.
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Herr Steiger, wie fällt Ihre erste Reaktion auf das Trump-Urteil von Facebook aus?

Ich bin erleichtert. Das ist meine persönliche Meinung und keine rechtliche Wertung. Die Wirkung von Donald Trump gerade auch in den sozialen Medien habe ich als toxisch wahrgenommen – sein Einfluss war enorm. Das haben wir zuletzt beim Sturm auf das Capitol deutlich gesehen. Und das war dann ja auch der Auslöser für die Trump-Sperren in den sozialen Medien, was wiederum nun diesen Entscheid provoziert hat.

Erwarten Sie, dass Trumps Sperre in sechs Monaten aufgehoben wird?

Nein, ich gehe davon aus, dass die Sperre von Trump aufrechterhalten wird. Ohne Präsidentschaft ist Trump viel weniger interessant, letztlich ein alter zorniger Mann in Florida. Wir können ausserdem davon ausgehen, dass der Druck seiner Anhängerschaft auf die Tech-Konzerne, ihn wieder freizuschalten, abnehmen wird. Interessant würde es, wenn der Ex-Präsident nochmals zum Wahlkampf anträte, dann hätten wir eine neue Ausgangslage.

Wird dieses Urteil jetzt auch Schweizer Politikerinnen oder Politiker in Bedrängnis bringen?

Aus heutiger Sicht eher nicht. Ich kenne keinen politischen Influencer in der Schweiz, der derart viel Reichweite hat, um von selbst auf den Radarschirm von Facebook zu kommen. Christoph Blocher auf dem Höhepunkt seines Wirkens und mit einem Social-Media-Konto hätte diese Bedingungen allenfalls erfüllt.

Dass Schweizer Fälle künftig bei diesem Oversight Board landen – das kann schon passieren.

Klar. Damit müssen wir rechnen. Es gab bereits Fälle aus verschiedenen europäischen Ländern – etwa Frankreich oder Holland –, die behandelt wurden. Auch wenn es selten vorkommt, gab es schon Sperrungen von Schweizer Politikern in den sozialen Medien. So verbannte Twitter den Zürcher SVP-Politiker Claudio Schmid.

Wenn das Politikerwirken in der Schweiz wenig betroffen ist – welche Bedeutung hat dieser Entscheid sonst für unser Land?

Es gibt mehrere positive Aspekte: Die bedeutendste Plattform für soziale Medien schafft Regeln, die sich direkt auf die universellen Menschenrechte berufen. Das erinnert an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Positiv ist auch der Punkt, dass Facebook nun sein Wirken beim Sperren und Löschen transparent machen soll. Bis jetzt wissen wir diesbezüglich ja praktisch nichts. Das wird auch die Diskussion in der Schweiz beflügeln.

Werden die anderen sozialen Netzwerke nun nachziehen müssen?

Klar, Facebook setzt hier mit seinen Entscheidungen des Oversight Board einen neuen Standard. Twitter & Co. werden sich daran orientieren. Wenn Facebook eine wichtige Person sperrt, dann müssen sich die Konkurrenten definitiv fragen, ob sie es sich noch leisten können, das entsprechende Konto im eigenen Dienst weiter offen zu lassen. Klar ist aber auch, dass sich die wenigsten Netzwerke ein solch gut ausgestattetes und hochkarätiges Gremium leisten werden.

Sind wir heute in Sachen Regeln für Facebook wirklich weiter?

Das Problem Trump ist für Facebook vorerst gelöst – erst einmal für sechs Monate. Die grosse Arbeit kommt aber erst jetzt. Sie müssen die Regeln für den Umgang mit Staatspräsidenten und Spitzenbeamten ausarbeiten. Klar wurde auf jeden Fall: Nur weil man Staatspräsident ist, darf man bei Facebook die Menschenrechte nicht verletzen.

Der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger ist Spezialist für das Recht im digitalen Raum. 

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