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Neue Empfehlungen des Bundes
Husten, Halsweh, Schnupfen? Wann Kinder trotzdem in die Schule dürfen

Mit leichten Erkältungssymptomen dürfen die Kinder weiterhin zur Schule. Anders sieht es aber bei Fieber oder starkem Husten aus.
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Darf mein Kind weiterhin zur Schule, wenn es erkältet ist – und wann muss ich es testen lassen? Bisher herrschte Unklarheit über das richtige Vorgehen, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten. Nun hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Empfehlungen für Kinder unter zwölf Jahren angepasst.

Bei leichten Erkältungssymptomen wie etwa Schnupfen, Halsweh oder leichtem Husten dürfe das Kind weiterhin die Schule oder die Betreuungseinrichtung besuchen, schreibt das BAG in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung. Voraussetzung ist, dass es keinen engen Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen hatte.

Anders sieht es aber bei Fieber oder starkem Husten aus, selbst wenn es dem Kind abgesehen von diesen Symptomen gut geht. Dann muss das Kind zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder die Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr gehabt respektive wenn sich der Husten innerhalb von drei Tagen «deutlich gebessert» hat. Die Empfehlungen im Einzelnen:

  • Bei Fieber muss das Kind zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder die Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr gehabt hat.
  • Dauert das Fieber drei Tage oder länger an, sollten die Eltern die Kinderärztin/den Kinderarzt anrufen.
  • Auch bei starkem Husten muss das Kind zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder die Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, wenn der Husten innerhalb von drei Tagen deutlich gebessert hat.
  • Bleibt der Husten länger als drei Tage stark, ist ein Anruf beim Kinderarzt angezeigt.
  • Treten beim Kind weitere Symptome auf, wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmackssinn, muss das Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt besprochen werden.
  • Hat das Kind Fieber oder starken Husten und/oder es geht ihm auch sonst nicht gut, muss die Kinderärztin/der Kinderarzt angerufen werden, um das Vorgehen zu besprechen.

Bei Kontakt mit Infizierten: Zu Hause bleiben

Fall ein Kind mit Krankheitssymptomen engen Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen hatte, muss es zu Hause bleiben. Falls die Person ein positives Testresultat erhält, sollte das Kind nach Absprache mit der Ärztin getestet werden.

Erhält die Person hingegen ein negatives Testresultat, hat also keine Covid-19-Infektion, darf das Kind die Schule oder die Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr gehabt oder der Husten sich deutlich gebessert hat.

Das Bundesamt begründet die neuen Empfehlungen mit dem aktuellen Forschungsstand. Nach aktuellen Erkenntnissen könnten sich Kinder zwar mit dem neuartigen Coronavirus anstecken. «Doch Kinder unter zwölf Jahren haben weniger häufig Symptome und übertragen das Virus seltener auf andere Personen.» Zudem sei die Gefahr, sich in der Schule oder in Betreuungseinrichtungen anzustecken, geringer als im Familienumfeld.