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Schweizer Hoteliers schlagen Alarm
Die Stornierungen nehmen zu

Leere Tische in einem Hotelrestaurant. Gehört ein solches Bild bald wieder zu unserem Alltag?
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Kaum sind die neuen Massnahmen der Eidgenossenschaft gegen die Verbreitung des Coronavirus in Kraft, schlagen sie bei einer bereits arg gebeutelten Branche voll durch: Die Rede ist von der Hotellerie. An der Réception des Hotels Glockenhof in Zürich laufen am Montagmorgen die Telefone heiss. «Wir hatten bereits verschiedene Annullationen sowohl für Hotelzimmer als auch für Bankette und Seminare», sagt Direktor Matthias Sutter.

Der Belegungsgrad sei mit 15 Prozent bereits sehr tief. «Es zeichnet sich ab, dass sich die Lage nun noch weiter verschlechtern wird», so Sutter.

Oliver von Rickenbach, der in Zug das Hotel Zugertor betreibt, rechnet ebenfalls mit massiven Stornierungen von Hotelzimmern und bereits gebuchten Anlässen. «Ich gehe von etwa 50 Prozent aus», sagt von Rickenbach auf Anfrage.

Privatpersonen können ab sofort nur noch Anlässe unter 15 Personen mit den üblichen Hygieneempfehlungen der Gesundheitsbehörden durchführen. Bei Feiern, Festen oder Apéros mit mehr Leuten sind aufwendigere Schutzmassnahmen gefordert, was abschreckend wirkt. Hoteliers und Restaurantbetreiber befürchten deshalb, dass es zu einer Stornierungswelle von bereits gebuchten Anlässen kommt.

Leere Restaurants wegen Homeoffice?

Doch auch die bundesrätliche Empfehlung zu Homeoffice dürfte das harzige Geschäft noch weiter erschweren. «Viele Restauranttische am Mittag werden leer sein», sagt Hotelmanager von Rickenbach. Diese Entwicklung beunruhigt auch Matthias Sutter vom Glockenhof: «Im Restaurant überwiegen die Annullationen, und Reservationen sind nur spärlich vorhanden», sagt er.

In der Branche wächst deshalb der Unmut gegenüber den politischen Entscheidungsträgern: «Die Massnahmen sind nicht nachvollziehbar und unter keinen Umständen verhältnismässig», kritisiert Zugertor-Direktor von Rickenbach. Die Maskenpflicht gelte beispielsweise in Genf schon sehr lange, geändert habe dies allerdings vor Ort nichts.

«Des Weiteren frage ich mich, warum das Virus auf dem Weg zum Tisch aktiv ist und am Tisch inaktiv werden soll?» Von Rickenbach spielt damit auf die neue Vorgabe an, dass Kunden in Restaurants neu auch einen Mundschutz tragen müssen, wenn sie nicht am Tisch zum Essen oder Trinken sitzen.

«Die Massnahmen sind nicht nachvollziehbar und unter keinen Umständen verhältnismässig.»

Oliver von Rickenbach, Direktor des Hotels Zugertor in Zug

Der Verband Hotelleriesuisse teilt die Einschätzungen seiner Basis. «Es ist davon auszugehen, dass die neuen Massnahmen zu Stornierungen von Ferien und Anlässen führen werden», sagt Verbandssprecherin Karin Sieber. Es sei noch unklar, in welcher Grössenordnung dies geschehen werde. «Der Trend zu sehr kurzfristigen Buchungen hat sich in der Corona-Krise massiv verstärkt und erschwert für die Hoteliers die Planung.»

Hotelleriesuisse gelangt deshalb mit einem Katalog an Forderungen an die Politik. Am Donnerstag trifft sich Wirtschaftsminister Guy Parmelin mit Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Kantonen zum Krisengipfel.

Der Hotellerie geht es unter anderem darum, Arbeitsplätze zu sichern und Härtefälle zu vermeiden. So verlangt der Verband, dass das vereinfachte Verfahren zur Einführung von Kurzarbeit bis Ende 2021 beibehalten wird.

Zudem fordert die Hotellerie die rasche Erarbeitung und Inkraftsetzung derjenigen Verordnungen zum Covid-Gesetz, bei denen es um Anspruch und Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeiter auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen geht.

«Die Branche braucht Rechtssicherheit, ab wann diese Personen Kurzarbeitsentschädigung beziehen können», sagt Verbandssprecherin Sieber. Stünden Kündigungen zur Debatte, würden aktuell genau solche Arbeitnehmer entlassen.

Was die Härtefallklausel im Covid-Gesetz betrifft, so verlangt der Verband von der Politik ein rasches Handeln nach einheitlichen Kriterien. Es könne nicht der Sinn einer Härtefallregelung sein, dass ganze Branchen von gewissen Kantonen komplett im Stich gelassen werden.

Worauf Gäste achten müssen

Für Kunden, die sich eine Stornierung überlegen, gelten übrigens nach wie vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotels. Sagt ein Gast ab, weil er Angst hat, er in Quarantäne muss oder er selber erkrankt ist, kann der Hotelier rechtlich gesehen Annullationskosten in Rechnung stellen.

Anders ist es, wenn ein Gast etwa wegen geschlossener Grenzen die Anreise nicht antreten kann. In diesem Fall kann der Vertrag von beiden Parteien nicht erfüllt werden. Somit fallen auch keine Annullationskosten an.