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Meinung

Kommentar zur Neubewertung der Liegenschaften
Die Zürcher Regierung hat die Hausaufgaben nur zur Hälfte gemacht

Immobilien, Eigenheim, Hypotheken, Häuser, Investieren, Neubau, Bauland, Landwirtschaftsland, Bauzonen, 20.3.24.23, Foto: Manuela Matt, manuelamatt.ch
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Das Bundesgericht hat festgelegt, wie Liegenschaften zu versteuern sind: Der Eigenmietwert muss zwischen 60 und 70 Prozent der Marktmiete liegen und der Vermögenssteuerwert mindestens 70 Prozent des Marktwertes betragen.

Im Kanton Zürich hält sich das Steueramt schon lange nicht an die Vorgabe. Trotz der gestiegenen Immobilien- und Mietpreise rechnet es noch mit den Preisen von 2009. Damit liegen die Steuerwerte der Liegenschaften viel zu tief.

Mehrfach haben die Gerichte die Zürcher gerügt. So blieb dem Regierungsrat nichts anderes übrig, als die Tarife anzupassen. Das wird Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) fast 100 Millionen Franken pro Jahr in die Kasse spülen.

Doch freuen mag er sich nicht, obwohl er kürzlich über die steigende Schuldenlast im Staatshaushalt geklagt hat. Er habe die Steuererhöhung so lange wie möglich aufgeschoben und auf die Abschaffung des Eigenmietwertes gehofft – so entschuldigte sich Stocker bei den Hausbesitzern.

Hausbesitzer klagten früher nicht über Eigenmietwert

Es ist zwar löblich, wenn der Kanton den Steuerzahlenden nicht unnötig Geld abknöpft. Doch in diesem Fall ist die Steuererhöhung Pflicht, weil die Tarife rechtswidrig sind.

Man kann über den Sinn des Eigenmietwertes reden und den Ärger der Hauseigentümer nachvollziehen, weil sie ein fiktives Einkommen versteuern müssen.

Allerdings haben sie dies vor zwanzig Jahren noch klaglos getan. Damals profitierten sie, weil die Hypozinsen 5 Prozent betrugen und die Abzüge der Schuldzinsen höher waren als der Eigenmietwert.

Nun erhöht der Regierungsrat also die Liegenschaftssteuern. Die Hausaufgaben hat er damit aber nur halb erledigt. Bei den steigenden Immobilienpreisen ist absehbar, dass die Bewertung bald wieder unter den gesetzlichen Vorgaben liegt.

Es müsste deshalb eine regelmässige Anpassung geben wie etwa in Luzern. Eine Ansage, wann die Tarife überprüft werden, brächte für die Hausbesitzenden Transparenz und Planungssicherheit. Doch leider will Stocker davon nichts wissen.