Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Eternit-Prozess
Höchstes italienisches Gericht hebt Schmidheiny-Verurteilung auf

epa04495772 Placards with a photo of Swiss Stephan Schmidheiny are put on display during a protest of victims' relatives in front of the court of cassation in Rome, 19 November 2014. Starting from 19 November the highest appellate court in Italy has to decide if to confirm the conviction of Swiss Stephan Schmidheiny, the former owner of Eternit, a Swiss construction firm, that in 2013 was sentenced to 16 years in prison in connection with the asbestos-poisoning deaths of hundreds of people in the 1970s and 80s. The proclamation of the sentence is expected in the next days.  EPA/RICCARDO ANTIMIANI
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das oberste Gericht Italiens hat die Verurteilung von Stephan Schmidheiny wegen fahrlässiger Tötung im Eternit-Prozess aufgehoben. Die Richter in Rom wiesen das Verfahren an Auffahrt zur Neubeurteilung an die zweite Instanz zurück.

Wie die italienische Nachrichtenagentur Adnkronos am Freitag berichtete, muss sich nun das Berufungsgericht in Turin nochmals mit dem Fall beschäftigen. Der frühere Eternit-Unternehmer Stephan Schmidheiny hatte vor diesem Gericht bereits eine Herabsetzung seiner Strafe auf ein Jahr und acht Monate Haft erzielt.

Die Richter in Rom stellten nun fest, dass der Turiner Eternit-Prozess schwerwiegende Mängel in der Beweiswürdigung hat. Im konkreten Fall geht es um fahrlässige Tötung eines ehemaligen Arbeiters der Eternit-Fabrik in Cavagnolo.

Schmidheinys Sprecherin bezeichnete die Annullierung des Urteils in einer am Freitag verschickten Stellungnahme als «wegweisend». Die Verteidigung werde im Revisionsverfahren erneut belegen, dass Stephan Schmidheiny nicht für die Asbest-Tragödie und den asbestbedingten Tod des Arbeiters verantwortlich sei.

SDA/aeg