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Hirzler Fusionskritiker ziehen vors Bundesgericht

Die Fusionskritiker aus der Berggemeinde gelangen bis zur letzten Instanz mit ihrem Rechtsbegehren: Sie haben die Gemeindebeschwerde gegen die Horgen/Hirzel-Fusion vors Bundesgericht gezogen.
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Die Fusionskritiker haben ihre vor knapp einem Jahr geäusserte Drohung wahrgemacht: Sie sind mit der Gemeindebeschwerde vor Bundesgericht gezogen.

Ein neu gegründeter «Verein für Demokratie auf dem Zimmerberg» (VfDZ) habe die Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen, teilt die IG Hirzel mit, wie sich die Fusionskritiker bis anhin genannt haben.

Zeitplan unter Druck

Welche Konsequenzen der Gang nach Lausanne vor Bundesgericht haben wird, ist noch offen. Insbesondere bewegt die Frage, ob die Fusion per 1. Januar 2018 noch möglich ist.

Ob das Verfahren die Fusion verzögert, hängt davon ab, ob die Beschwerdeführer einen solchen Antrag gestellt haben. Alexander Locher, juristischer Sekretär vom Gemeindeamt, erklärt: «Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hat von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesgericht kann die aufschiebende Wirkung jedoch von sich aus oder auf Antrag erteilen.»

«Ein neuer Beschwerdeführer kann nicht im späteren Verlauf einsteigen.»

Alexander Locher, juristischer Sekretär vom Gemeindeamt

Ob der genannte Verein einen solchen Antrag gestellt hat, ist nicht bekannt und wurde weder von der Pressestelle des Bundesgerichts noch vom beschwerdeführenden Verein bestätigt. Der VfDZ formiere sich zurzeit noch und werde erst am 15. Oktober Red und Antwort stehen, teilte die IG Hirzel mit, die ab sofort inaktiv wird.

Schon nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hat die IG Hirzel gegenüber der «Zürichsee-Zeitung» klargestellt, dass die Beschwerdeführer «genug haben». Sie sahen sich im Hirzel mit Anzeigen und Nötigungen konfrontiert. Deshalb führt nun der VfDZ fort, was die IG Hirzel angerissen hat. Offen bleibt, ob ein Weiterzug unter neuem Namen, ohne die ursprünglichen Beschwerdeführer, rechtlich überhaupt legitim ist.

Locher vom Gemeindeamt setzt dahinter ein Fragezeichen. «Die Schweizer Rechtsordnung sieht als Grundsatz vor, dass ein Beschwerdeführer bereits an den vorinstanzlichen Rechtsmittelverfahren teilgenommen haben muss, damit er beim Bundesgericht eine Beschwerde erheben kann», sagt Locher. Ein neuer Beschwerdeführer könne deshalb nicht ohne Weiteres im späteren Verlauf einsteigen.

Widerstand ausgeweitet

Der letzte verbliebene Beschwerdeführer (zwei sind schon früher abgesprungen) wird in der Medienmitteilung nun ebenfalls als «ehemaliger Beschwerdeführer» betitelt. Er bestätigte gegenüber der «Zürichsee-Zeitung» aber nicht, dass er — etwa als Mitglied des neuen Vereins — jetzt nicht mehr unterzeichnet hat. Ohne seine Beteiligung stünde ein Weiterzug rechtlich gesehen auf äusserst wackeligem Fundament.

Pikant ist, dass im neu gegründeten Verein offenbar nicht nur Hirzler organisiert sind, sondern auch Schönenberger und Hüttner Einwohner. Dies geht aus der Mitteilung der IG Hirzel hervor. Ob der Schönenberger Felix Meier Mitglied des Vereins ist, wollte der Gemeinderat nicht beantworten. Meier ist einer von vier Schönenbergern, welche Beschwerde gegen den Schönenberger Fusionsvertrag erhoben haben.

Der VfDZ kritisiert, die Eingemeindung von Hirzel in Horgen zerstöre die öffentlichen Einrichtungen und Leistungen sowie das Dorfleben in Hirzel weitgehend. Ähnliches passiere derzeit in Schönenberg und Hütten. Eine Gruppe von betroffenen Menschen, vor allem aus den drei Berggemeinden, habe sich zu diesem Verein zusammengeschlossen. Sie wollten, dass diese für die Menschen «letztlich schädlichen Fusionen nachgebessert oder abgebrochen werden», lautet das Ziel dieses Vereins. Sowohl der Bezirksrat Horgen wie das Verwaltungsgericht haben die Beschwerde jeweils deutlich abgewiesen. Gar eine Parteientschädigung wurde den Beschwerdeführern aufgebrummt.

Der neu gegründete Verein wird, auch finanziell, von Personen aus dem Verein für Zivilgesellschaft rund um Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer unterstützt.

Stimmrechtsrekurs beigelegt

Den Stimmrechtsrekurs lassen die Rekurrenten im Gegensatz zur Beschwerde auf sich beruhen. Dieses zweite Rechtsverfahren hätte die IG Hirzel noch weiterziehen können. Der Bezirksrat liess die Rekurrenten damit bereits zweimal abblitzen — formell und inhaltlich.