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Fusionsgegner blitzen erneut ab

Beim Fusionsprozess zwischen Horgen und Hirzel ist alles korrekt abgelaufen. Zu diesem Schluss kommt der Bezirksrat.
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Der Interessengemeinschaft Hirzel schwimmen die Felle davon. Eine Niederlage nach der anderen verbucht sie im Kampf gegen die Eingemeindung von Hirzel in die Gemeinde Horgen. Erst Anfang des Monats hat der Bezirksrat den Stimmrechtsrekurs der IG als aussichtslos beurteilt. Dennoch hat die IG den Entscheid des Bezirksrats an die nächste Instanz weitergezogen.

Nun ist die IG auch mit ihrer Gemeindebeschwerde beim Bezirksrat abgeblitzt. Diese richtet die IG gegen den Entscheid der Stimmberechtigten der Gemeinde Hirzel vom 25. September über den Antrag auf Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen. Der Vertrag verstosse in mehrfacher Weise gegen übergeordnetes Recht und sei in einem verfassungsrechlich unzulässigen Verfahren ausgearbeitet worden, bringt die IG vor. Doch wie bereits beim Stimmrechtsrekurs, entkräftet der Bezirksrat auch bei der Gemeindebeschwerde die Argumentation der IG.

Auch hier habe die IG nicht rechtzeitig interveniert und das falsche Rechtsmittel ergriffen. Die von der Beschwerdeführerin gerügten Handlungen im Verfahren der Vorbereitung des Fusionsvertrag lägen längere Zeit zurück und seien längst in Rechtskraft erwachsen, schreibt der Bezirksrat in seinem Beschluss. Zudem seien die Rügen, die das Verfahren der Vorbereitung des Abstimmungsgegenstandes betreffen, allesamt nur mit einem Stimmrechtsrekurs anfechtbar. Dieser müsse wiederum innert einer Frist von fünf Tagen nach Kenntnisnahme des angefochtenen Aktes eingereicht werden, was jedoch nicht geschehen sei.

Keine hoheitliche Kompetenz

Weiter verlangt die IG in ihrer Gemeindebeschwerde, dass zukünftiges, noch nicht in Kraft getretenes Recht jetzt schon hätte angewendet werden müssen. Dazu führt sie aus, dass die Fusion auf den 1. Januar 2018 vollzogen werden solle, weshalb die Eingemeindung des Hirzels dem neuen Gemeindegesetz unterstehe, das ebenfalls ab dem 1. Januar 2018 gelten werde. «Diese sogenannte Vorwirkung ist jedoch grundsätzlich unzulässig», schreibt der Bezirksrat Das neue Gemeindegesetz sei noch nicht in Kraft. Die Anwendung desselben auf den vorliegenden Fusionsprozess würde daher gegen das verfassungsmässige Legalitätsprinzip verstossen. Auch die Rüge, dass die Steuerungsgruppe vertraglich ohne Rechtsgrundlage eingesetzt worden sei und deren Mitglieder hoheitliche Kompetenzen hätten, beurteilt der Bezirksrat als unzutreffend. Die Steuerungsgruppe sei keine Behörde, sondern eine Zweckorientierte und zeitlich beschränkte Arbeitsgruppe.

Hirzels Gemeindepräsident Markus Braun (parteilos) ist erfreut über den Entscheid. Er erachtet die Argumente der Beschwerdeführer nach wie vor als haltlos. Es sei unseriös Forderungen für den Vertragsihnalt zu stellen, die gesetzlich gar nicht möglich sind. Anhand der nicht stichhaltigen Rügen der IG werde deutlich, dass diese den Zusammenschlussvertrag nur unsorgfältig gelesen habe.

Die IG hat nun 30 Tage Zeit das Urteil an die nächste Instanz zu ziehen. Für eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen, war die IG gestern nicht zu erreichen.