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Herrliberg erneuert seine Gemeindeordnung

Herrliberg erhält eine neue Gemeindeordnung – das letzte Wort hat dabei das Stimmvolk.
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Herrliberg will mit einer schlankeren Gemeindeordnung in die Legislaturperiode 2018 starten. Hintergrund ist, dass wegen des neuen kantonalen Gemeinde­gesetzes alle Gemeindeordnungen bis 2022 überarbeitet werden müs­sen. Weniger umfangreich fällt die neue Herrliberger «Verfassung» auch aus, weil einiges, etwa die Zahl der Ressorts im Gemeinderat, nicht mehr in der Gemeindeordnung selbst, sondern in einem Behördenreglement bestimmt wird, wie einer Mitteilung der Gemeinde zu entnehmen ist. Das Reglement muss im Gegensatz zur Gemeindeordnung nicht von der Bevölkerung abgesegnet werden. Vielmehr kann der Gemeinderat es erlassen.

Über die Pläne des Gemeinderates zu den Ressorts ist aber schon jetzt etwas zu erfahren. So soll das Thema Liegenschaften, welches bis anhin als Nebenressort bei Sicherheit und Verkehr angesiedelt war, neu zum eigenständigen Ressort werden. Damit die Zahl von sieben Gemeinde­räten nicht erhöht werden muss, werden voraussichtlich die Ressorts Sicherheit und Soziales zusammengelegt. Ein Vor­­haben, das gemäss Gemeindeschreiber Pius Rüdi­süli auch mit den zurück­gegangenen Zuständigkeiten im Sozialen zu tun habe.

Dass das Vormundschafts­wesen heute nicht mehr von der Gemeinde, sondern von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde betreut wird, hat zudem Auswirkungen auf die Sozial­kommission. Deren Mitglieder sollen angesichts der geschrumpf­ten Zuständigkeiten nicht länger durch eine Urnenwahl legitimiert, sondern vom Gemeinderat gewählt werden.

Keine GRPK vorgesehen

Geändert werden sollen auch die Finanzkompetenzen des Gemeinderates. Neu könnte dieser bei ein­maligen Ausgaben über 300 000 statt 200 000 und bei jähr­lichen Ausgaben über 150 000 statt 100 000 Franken verfügen. Verdoppelt wurde der Betrag, den der Gemeinderat für Grundeigentumskäufe sprechen kann: Künftig sollen es 5 statt 2,5 Millionen Franken sein. Für Rüdi­süli ist die Teuerung nicht der ein­zige Grund, die Limiten zu erhöhen. «Bei Liegen­schaften gibt es Situationen, in denen wir sehr schnell kau­fen und deswegen auch schnell entscheiden müssen», begründet er, weswegen der langwierigere Weg über die Gemeindeversammlung eingeschränkt werden soll. Bei einem Kauf könne auch kaum ­etwas falsch gemacht werden. Die Limite bei Verkäufen werde hingegen nicht erhöht.

Nicht vorgesehen ist im Gemeinde­ordnungsentwurf die Um­wandlung der Rechnungsprüfungskommission (RPK) in eine Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK), wie es mit dem neuen Gemeindegesetz möglich wäre. «Der Gemeinderat sieht keine Gründe, die Kompetenzen der RPK zu erwei­tern, weil sich die bis­he­rige Zusammenarbeit bewährt hat», steht in der Mitteilung.

Einblick in den Entwurf zur Gemeindeordnung erhalten die Stimmberechtigten auf der Website der Gemeinde. Auf Wunsch verschicken die Behörden zudem eine Fassung per Post. Bis zum 5. Juli ist es noch möglich, Einwendungen zu machen. An der Urne über die Gemeindeordnung entscheiden können die Herrliberger voraussichtlich am 24. September.