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Geldberater zur Pensionskasse
Die Verpfändung von PK-Geldern kann beim Hauskauf die bessere Lösung sein

Immobilien, Eigenheim, Hypotheken, Häuser, Investieren, Neubau, Bauland, Landwirtschaftsland, Bauzonen, 20.3.24.23, Foto: Manuela Matt, manuelamatt.ch

Sie hatten mal erwähnt, dass man für Wohneigentum vorzeitig Geld aus der Pensionskasse beziehen könne. Gibt es noch Alternativen? E.V.

Ja. Anstelle das Geld aus der 2. Säule vorzeitig zu beziehen, können Sie Ihr Vorsorgegeld aus der Pensionskasse für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum auch nur verpfänden lassen. Sie nehmen das Geld nicht aus der Pensionskasse, sondern geben es Ihrer Bank lediglich als Sicherheit für die Hausfinanzierung.

Mit dieser Sicherheit ist die Bank eher bereit, Ihnen eine Hypothek zu gewähren oder akzeptiert eine höhere Belehnung. Allerdings müssen Sie immer wenigstens zehn Prozent des Kaufpreises des Wohneigentums selber als harte Eigenmittel einbringen, die nicht aus der Pensionskasse kommen dürfen.

Versicherungsschutz bleibt bestehen

Die Verpfändung hat gegenüber dem vorzeitigen Bezug den Pluspunkt, dass Sie weiter in vollem Umfang von der Pensionskasse versichert sind und sich die Risikoleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall nicht verringern. Auch müssten Sie diesen Betrag noch nicht versteuern. Beim vorzeitigen Bezug für Wohneigentum müssen Sie das Geld indes gleich versteuern, immerhin aber separat vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz.

Bei beiden Varianten schwächen Sie Ihre Altersvorsorge, die Sie später wieder stärken sollten. Eine Alternative zu einem Bezug oder einer Verpfändung von PK-Geld ist auch die Nutzung von Geldern aus der Säule 3a, die Sie dafür ebenfalls vorzeitig beziehen oder verpfänden dürfen.