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AboBürohr – Wirtschaftsnews der Woche
Hat Lidl gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen?

«Cannabis-Cookies», «Hash-Brownies» und ein «Cannabis-Energy-Drink»: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüft einen möglichen Verstoss durch Lidl gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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Die Staatsanwaltschaft prüft einen möglichen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Grund: Lidl hat Hanfprodukte wie etwa «Cannabis-Cookies», «Hash-Brownies» und ein «Cannabis-Energy-Drink» verkauft. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn sagte laut der «Lebensmittel Zeitung», es werde untersucht, ob die Produkte berauschendes Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD) enthalten. Bei Lidl Schweiz unter Chef Torsten Friedrich kamen die Produkte nicht in den Verkauf. Aber auch der Schweizer Ableger hatte schon Hanf im Sortiment. So verkaufte Lidl hierzulande 2018 «Hanfblüten zum Selberdrehen». Das Schweizer Hanfprodukt war als Ersatz für traditionelle Tabakwaren gedacht. Man verkaufe das Produkt nicht mehr, sagt eine Sprecherin. Die Polizei war dabei aber nicht im Spiel.

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