Kommentar zum Hamas-VerbotGegen Terror wäre Notrecht jetzt das falsche Mittel
Der Bundesrat bleibt klar: Er will die Hamas als Terrororganisation verbieten. Aber er stellt deswegen nicht den Rechtsstaat auf den Kopf.

So oder so bedeutet der Entscheid vom Mittwoch eine verblüffende Kehrtwende des Bundesrats: Er will die Hamas definitiv verbieten – etwas, das er in der Vergangenheit immer tunlichst vermieden und abgelehnt hat. Sein wichtigstes Argument dafür war: Die Tür für Verhandlungen solle offen bleiben, niemand solle und dürfe vom Dialog ausgeschlossen werden.
Dann kam der 7. Oktober 2023.
Der barbarische Terrorangriff der Hamas auf Israel und israelische Zivilisten hat die Prioritätensetzung zwischen diplomatischer Rücksichtnahme und klarem Stellungsbezug gegen islamistischen Terrorismus in Gaza abrupt und grundlegend verändert. Aussenminister Ignazio Cassis spricht von einer «Zeitenwende». Zu Recht.
Trotzdem hat der Bundesrat der Versuchung widerstanden, das Verbot per Notrecht zu verfügen. Er schickt es durch die politischen Mühlen. Bis es tatsächlich in Kraft treten kann, werden noch Monate ins Land ziehen.
Damit dürfte er viele enttäuschen. Angesichts der Bilder bestialisch getöteter, geschändeter und entführter Israelis ist der Wunsch gross, dass der Bundesrat um Himmels willen doch schnell handle. Auch ist die Forderung mehr als verständlich, dass er für ein Verbot die üblichen demokratischen Anhörungs- und Entscheidungsrechte kurzerhand ausser Kraft setze.
Feinden der Demokratie spielt es in die Hände, wenn sich der Rechtsstaat selbst aushebelt.
Mit einer notrechtlichen Umsetzung des Hamas-Verbots hätte der Bundesrat also ein von vielen ersehntes Zeichen gesetzt. Mehr aber nicht.
Denn unmittelbar ändert ein Schweizer Bannstrahl gegen den islamistischen Terror in Gaza nichts. Wichtiger aber: Feinden der Demokratie wie der Hamas spielt es letztlich in die Hände, wenn sich der Rechtsstaat ohne Dringlichkeit und Not selbst aushebelt. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat es vor den Medien am Mittwoch überraschend klar ausgedrückt: Notrecht dürfe «nicht missbraucht» werden.
Der Bundesrat und das Parlament haben nun Zeit, ein tragfähiges Gesetz auszuarbeiten. Eines, das die Hamas klar als Terrorgruppe benennt. Das aber auch demokratisch hundertprozentig und einwandfrei legitimiert ist.
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