Parlament für PilotprojekteGrünes Licht für Cannabis-Versuche: Bund lässt bereits Hanfsorten testen
Der Ständerat erlaubt als Zweitrat Versuche mit einer legalisierten staatlichen Cannabis-Abgabe. Der Hanf soll beispielsweise in Apotheken an Testpersonen abgegeben werden.
Die versuchsweise und staatlich kontrollierte Cannabis-Abgabe wird in der Schweiz in absehbarer Zeit Tatsache. Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweitrat einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich zugestimmt. Möglich werden somit wissenschaftliche Studien über den Cannabis-Konsum, die eng reglementiert sind.
Im Rahmen von wissenschaftlichen Pilotversuchen kann damit Cannabis beispielsweise in Apotheken an ausgewählte Personen verkauft werden. Mehrere Städte, darunter Zürich, Bern und Basel, hatten in der Vergangenheit Interesse an solchen Versuchen bekundet. Bisher fehlte aber die Rechtsgrundlage dafür – diese schuf das Parlament nun mit einem Experimentierartikel. Ziel ist es, zu untersuchen, wie sich ein kontrollierter Zugang zu Cannabis auf den Konsum, das Kaufverhalten und die Gesundheit der Teilnehmer auswirkt (lesen Sie zum Thema auch das Q&A: Fragen und Antworten zu den geplanten Pilotversuchen).
Erfreut über den Entscheid zeigt sich Suchtpsychiater Daniele Zullino von der Universität Genf. Der Chefarzt der Genfer Suchtkliniken verspricht sich dank der Studien Aussagen über Nebenwirkungen des Cannabis-Konsums sowie die konkreten Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Konsumenten. So soll etwa die Frage beantwortet werden, ob sich sich die Qualität der konsumierten Produkte verbessern lasse.
Bund lässt Hanfsorten testen
Bereits hat der Bund einem Hersteller eine ausserordentliche Bewilligung erteilt, um Cannabis-Produktionsbedingungen in der Schweiz abzuklären. Renato Auer von der Pure Production AG sagt im Gespräch mit dieser Zeitung, seine Firma teste derzeit in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit rund 1500 Cannabis-Sorten mit einem THC-Gehalt von über einem Prozent. Es gelte derzeit abzuklären, welche Sorten für Anbaubedingungen in der Schweiz infrage kämen. Angebaut werde unter den Regeln der Bundesbio-Verordnung. Im Kanton Aargau habe die Firma derzeit eine halbe Hektare mit THC-Pflanzen angebaut; dies unter strengen Sicherheitsanforderungen.
Auch die Stadt Bern wartet nur darauf, mit der versuchsweisen Abgabe von Cannabis starten zu können. «Wir haben nun endlich eine Rechtsgrundlage für unsere fertig designten Pilotversuche. Damit können die von der Universität Bern wissenschaftlich begleiteten Studien nach einem erneuten Gesuch beim BAG in absehbarer Zeit beginnen», sagt Sven Baumann, Generalsekretär der Stadtberner Direktion für Bildung, Soziales und Sport. Von den Studienresultaten erhoffe man sich eine Versachlichung der Cannabis-Debatte und eine wissenschaftlich untermauerte Anpassung der Cannabis-Regulierung.
Klare Mehrheit im Stöckli
Der Ständerat sagte am Mittwoch mit 31 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar Ja. Die 7 Nein-Voten kamen von SVP- und CVP-Ständeratsmitgliedern.
Befürworterin Maya Graf (Grüne, BL) sagte: «Es geht darum, ein Problem, das wir nicht in den Griff kriegen und das nicht reguliert ist, zu verstehen.» In einem nächsten Schritt gehe es dann darum, die Situation zu verbessern.
Peter Hegglin (CVP, ZG) wandte sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes vehement gegen die Vorlage. Gerade die Corona-Krise führe deutlich vor Augen, wie wichtig ein gesundes Immunsystem sei. In der Corona-Bekämpfung sei man viel konsequenter als beim Cannabis und schränke sogar die persönliche Freiheit stark ein, um Erkrankungen und gesundheitliche Schäden zu verhindern. Unzählige wissenschaftliche Studien zum Cannabis-Konsum lägen bereits vor, so Hegglin. Diese belegten fundiert die negativen Auswirkungen des Kiffens auf Körper und Psyche. Nachgewiesen seien unter anderem Lungenschäden, Beeinträchtigungen der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie des Kurzzeitgedächtnisses, ebenso Aggressionen, Gewalt, Depressionen, Psychosen, Schizophrenien.
Ganz unter Dach und Fach ist die Gesetzesänderung noch nicht. Der Nationalrat verlangte als Erstrat, dass für die Versuche nur Schweizer Bio-Cannabis verwendet werden darf. Der Ständerat wollte das so nicht und schrieb die Formulierung «soweit wie möglich» in den Gesetzesentwurf. Die Bereinigung dieser Mini-Differenz dürfte wohl noch diese Session erfolgen. Das Geschäft ist in der letzten Sessionswoche jedenfalls zu diesem Zweck nochmals im Nationalrat traktandiert.
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