Verhältnis zur EU auf dem Prüfstand«Grossbritannien hat eine andere Ausgangslage als die Schweiz»
Die Schweizer schauen mit Argusaugen auf das neue Handelsabkommen der Briten mit der EU. Hat London besser verhandelt als Bern? Europarechtlerin Christa Tobler erklärt die Unterschiede.
Was unterscheidet das Handelsabkommen zwischen der EU und Grossbritannien vom institutionellen Abkommen, über das die Schweiz mit der EU verhandelt?
Ein Vergleich lässt sich am ehesten zwischen dem Handelsabkommen und dem bilateralen Weg der Schweiz ziehen. Der bilaterale Weg mit seinen verschiedenen Marktzugangsabkommen bildet ein System, in dem man sich inhaltlich dem EU-Binnenmarkt nähert, dem «Kronjuwel» der EU, das ja recht gut funktioniert. Einige Drittländer, darunter die Schweiz, machen bis zu einem gewissen Grad in diesem Markt mit, die EU zählt sie darum zum erweiterten Binnenmarkt. Geregelt ist das in den bilateralen Abkommen, die relativ viel EU-Recht enthalten. Grundlegend anders ist der Entwurf für das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Grossbritannien.
Inwiefern?
Im Entwurf des UK-Abkommens ist kein EU-Recht enthalten, wenn wir die Ausnahmeregelung für Nordirland ausklammern. Das Hauptabkommen basiert auf den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), die verfeinert und angepasst wurden.
Und was bedeutet das für die Wirtschaft?
Entscheidend ist, wie sehr ein solches Abkommen Wirtschaftstransaktionen zwischen den beiden Märkten erleichtert. Da zeigt sich ein sehr deutlicher Unterschied: Im Binnenmarktmodell erhalten Unternehmen deutlich mehr Erleichterungen als im Welthandelsmodell. Die Schweiz hat zum Beispiel mit der EU ein Abkommen über technische Handelshemmnisse abgeschlossen. Es betrifft Produkte, für die eine Zulassung nötig ist. Die Schweiz anerkennt in der EU nach EU-Recht zugelassene Produkte – und umgekehrt –, weil beide gleichwertige Regelungen haben. Noch habe ich nicht das ganze UK-Abkommen analysiert, aber mein Eindruck ist, dass es zum Beispiel in diesem Punkt viel weniger weit geht. Übersetzt in die Wirtschaftswelt heisst das, dass britische Firmen einen grösseren Aufwand betreiben müssen, um Zulassungen auch für den EU-Markt zu erhalten.
«Britische Firmen müssen einen grösseren Aufwand betreiben, um Zulassungen für den EU-Markt zu erhalten.»
Beziffern lässt sich der Unterschied aber noch nicht?
Nein. Der Vertrag ist bis jetzt erst ein Entwurf, der noch von beiden Seiten ratifiziert werden muss. Und für eine profunde Analyse des über 1200 Seiten umfassenden Abkommens sind Kenntnisse des EU-Rechts als auch des WTO-Rechts nötig. Aber der Bundesrat hat 2015 in einem Bericht detailliert die Unterschiede zwischen einem umfassenden Freihandelsabkommen und den bilateralen Abkommen aufgelistet. Er kam eindeutig zum Schluss, dass ein sogenannt umfassendes Handelsabkommen für die Schweiz insgesamt einen Rückschritt darstellen würde.
Verfechter eines Freihandelsabkommens wenden ein, die EU habe mit Kanada und nun auch mit Grossbritannien Verträge von einer neuen Qualität ausgehandelt, die viel tiefer reichten.
Ich habe überhaupt nicht den Eindruck, dass das Abkommen des Vereinigten Königreichs wahnsinnig in die Tiefe geht. Im Gegenteil: Alle, die es bereits genauer angeschaut haben, kommen zum Schluss, es sei ein dünnes Abkommen. Es enthält vor allem Grundsätze. Dass keine Zölle erhoben werden, ist klar, aber vieles mehr muss noch ausgehandelt werden und ist viel weniger greifbar als in den Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, Japan oder auch Vietnam.
Sie haben die Handelshemmnisse als wichtigen Unterschied erwähnt, Ähnliches gilt für die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen. Ist es denkbar, dass Grossbritannien und die EU hier später noch weitere Erleichterungen aushandeln?
Weil jetzt vieles noch aufgeschoben wird, ist unklar, wie sich das mit der Zeit entwickelt. Noch können die EU und Grossbritannien relativ einfach gegenseitige Regeln anerkennen, weil diese kurz nach dem Austritt Grossbritanniens noch sehr ähnlich sind. Aber mit der Zeit können sie sich auseinanderentwickeln. Wie sich das konkret auswirkt, ist jetzt noch offen.
Für die Schweiz stellt sich die Frage, ob der bessere Marktzugang den höheren Preis auch wert ist. Sie soll den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Teil der Streitschlichtung akzeptieren, Grossbritannien hingegen hat ihn wegverhandelt.
Zu Beginn der Austrittsverhandlungen hielten die EU und das Vereinigte Königreich in einer gemeinsamen Erklärung fest, dass der EuGH eine Rolle spielen werde, wenn der künftige Vertrag EU-Recht enthalte. Jetzt enthält dieser Vertrag aber kein EU-Recht, entsprechend spielt der EuGH keine Rolle. Das ist beim bilateralen Weg der Schweiz grundlegend anders. Inwiefern das die politische Ausgangslage verändert, ist schwer zu sagen.
«Jene, die ein Handelsabkommen als Alternative preisen, haben das leichter gesagt als gemacht.»
Sie gehen davon aus, dass die Schweiz beim Rahmenabkommen den EuGH nicht wegverhandeln kann. Sie waren aber 2013 Teil einer Gruppe von Europarechtlern, die vor der Rolle des EuGH warnten und den EWR mit dem Efta-Gerichtshof bevorzugten.
Ich habe nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ich eine Lösung mit dem Efta-Gerichtshof eleganter gefunden hätte. Aber der Bundesrat entschied sich für den Weg mit dem EuGH. Inzwischen ist die Welt eine ganz andere geworden. Zum Beispiel hat die EU das Modell eines Schiedsgerichts mit Anrufung des EuGH für gewisse Fragen schon mehrfach in Abkommen mit anderen Ländern verwendet. Ob sich das Rad jetzt noch zurückdrehen lässt, ist alles andere als sicher. Auch jene, die ein Handelsabkommen als Alternative preisen, haben das leichter gesagt als gemacht. Die EU müsste ebenfalls ein solches Abkommen wollen, danach folgten jahrelange Verhandlungen.
Innenpolitisch steigt der Druck auf den Bundesrat: Kritiker des institutionellen Abkommens sehen sich durch das Abkommen Grossbritanniens bestätigt.
Öffentlich ist wenig darüber bekannt, wie der Bundesrat mit der EU weiterreden will. Ich beneide ihn jedenfalls nicht: Für einige scheint es zu einer Glaubensfrage zu werden, ob sich das institutionelle Abkommen durch ein Freihandelsabkommen ersetzen liesse. Dabei hat Grossbritannien eine völlig andere Ausgangslage als die Schweiz.
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