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AboUmgang mit Baugesuchen
Grindelwald missachtet Zweitwohnungsregeln erneut

Seit 1989 müssen in Grindelwald 35 Prozent der Fläche eines neuen Mehrfamilienhauses als Erstwohnung genutzt werden.
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Peter Roth deckte 2008 einen Skandal im Zweitwohnungsmarkt von Grindelwald auf. Der ehemalige Skilehrer konnte aufzeigen, dass bei knapp 100 von insgesamt 200 Unterkünften der sogenannte Erstwohnungsanteil nicht wie vorgeschrieben im Grundbuch vermerkt war. Der Verdacht damals: Unter Umgehung des Baureglements wurden mehr Ferienwohnungen gebaut und verkauft, als erlaubt wären.

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