Umfrage des TierschutzesGrenzen zu für Fleisch aus Südamerika?
85 Prozent der Befragten wollen Lebensmittel nur noch aus Staaten, die Schweizer Standards bei Tierschutz und Hygiene einhalten. Der Bundesrat plant, die Deklarationspflicht zur verschärfen – und befürchtet höhere Preise.
Der Berg ist gewachsen. Zwischen 1990 und 2019 ist die Menge der importierten Nahrungsmittel von 2,3 auf 4,1 Millionen Tonnen gestiegen, pro Kopf der Schweizer Bevölkerung von rund 340 auf 485 Kilogramm. Bei vielen Produkten fehlen genaue Angaben zur Art und zum Ort der Herstellung. Wie stehen die Konsumenten dazu?
Einen neuen Hinweis liefern bislang unveröffentlichte Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die das Forschungsinstitut Demoscope im Auftrag des Schweizer Tierschutzes (STS) gemacht hat: In Zukunft, so finden 85 Prozent der Befragten, soll es Importe nur noch aus jenen Ländern geben, die über die gleichen, strengen Gesetzgebungen in den Bereichen Tierschutz und Lebensmittel verfügen wie die Schweiz.
Verbotene Pestizide im Poulet
Heute ist die Realität eine andere. Beispiel Brasilien. Von dort gelangen pro Jahr rund 16’000 Tonnen Geflügelfleisch in die Schweiz. Dort erhalten Nutztiere gentechnisch veränderte Futtermittel, Dutzende von Pestiziden sind erlaubt, die in der Schweiz verboten sind, deren Grenzwerte sind teils um ein Vielfaches höher als hierzulande, auch versprühen die Bauern pro Hektare deutlich mehr Pflanzenschutzmittel. Brasilien bildet mit Argentinien, Paraguay und Uruguay den Mercosur-Staatenblock, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen abschliessen will.
Der Schweizer Tierschutz sieht sich durch die Umfrage bestätigt: «Weitere Freihandelsabkommen und Grenzöffnungen kommen nicht infrage», sagt Stefan Flückiger, Geschäftsführer Agrarpolitik. «Die Konsumenten sollen keine Importe vorfinden, die aus tierquälerischen Massentierhaltungen stammen und deren Produktionsmethoden weit unter den Schweizer Tierschutzstandards liegen.»
So klar das Ergebnis der Umfrage ist: Es ist rechtlich schwierig, Importverbote durchzusetzen, wie es etwa der EU bei Robbenprodukten gelungen ist. Gemäss WTO-Regeln muss ein Staat in- und ausländische Waren im Grundsatz gleich behandeln. Vielversprechender erscheint daher der Weg über eine verbesserte Transparenz: Woher kommt das Produkt? Wie ist es hergestellt worden? Antworten darauf erhielten die Konsumenten mit einer obligatorischen Deklaration.
Just dies fordert denn auch der Schweizer Tierschutz und mit ihm der Schweizer Bauernverband sowie die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC. Die Allianz ist Teil der sogenannten Mercosur-Koalition, die im gleichnamigen Abkommen verbindliche Nachhaltigkeitskriterien fordert.
Der Bundesrat indes will nicht so weit gehen. Neue Deklarationspflichten seien mit Blick auf die internationalen Verpflichtungen «oft problematisch», resümierte er, als er kürzlich einen Bericht zur Thematik verabschiedete. Der Bundesrat warnt darin vor einer Diskriminierung ausländischer Produkte; so etwa gebe es für den Begriff «tierquälerisch» keine international anerkannte Definition.
Untätig bleiben will der Bundesrat aber nicht. Bis Ende Jahr klärt er ab, ob die Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Produkten aus Reptilienleder verbessert werden soll. In einem weiteren Schritt soll diese Prüfliste erweitert werden: um Produkte mit Fleisch von Schweinen, die ohne Betäubung kastriert worden sind, sowie um Lebensmittel, bei deren Produktion hierzulande verbotene Pestizide zum Einsatz gekommen sind.
Eine Deklarationspflicht besteht bislang erst bei drei Produktionsmethoden, unter anderen bei Eiern aus Käfighaltung. Diese Bemühungen gehen der Mercosur-Koalition zu wenig weit. Sie verlangt eine Ausweitung auf weitere Herstellungsmethoden, die hierzulande verboten sind. Zum Beispiel wenn Tiere ohne vorgängige Betäubung geschlachtet werden. Darüber hinaus sei es nötig, das aktuelle Kontrollsystem zu verbessern; dieses funktioniere bis jetzt nur mangelhaft.
Bundesrat befürchtet Preisaufschlag
Der Bundesrat indes taxiert es als schwierig, die Herstellungsmethoden importierter Produkte in jedem Fall genau zu kontrollieren, zumal wenn es sich um zusammengesetzte Erzeugnisse handelt. Für einen Ausbau der Kontrollen bräuchte es «zusätzliche Ressourcen personeller und finanzieller Art, was sich auf die Produktepreise niederschlagen könnte». Um wie viel sich Produkte verteuern könnten, lässt der Bundesrat offen. Sinnvoller erscheint dem Bundesrat, dass im Ausland nach Schweizer Tierschutzstandard hergestellte Lebensmittel freiwillig deklariert werden.
Zudem schlägt der Bundesrat vor, eine Beweislastumkehr zu prüfen. Demnach müssten bei Deklarationspflichten nicht die Behörden beweisen, dass ein Produkt zu Unrecht nicht deklariert ist, sondern die Marktakteure, dass es zu Recht nicht deklariert ist. Bei freiwilligen Deklarationen läge die Beweislast bei den Marktakteuren, welche die Einhaltung von Schweizer Standards ausloben wollen. Ob diese Neuerung dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit standhielte und welche handelsrechtlichen Konsequenzen sie hätte, müsste laut Bundesrat aber noch geprüft werden. Auch hier sollen nun bis Ende Jahr vertiefte Abklärungen erfolgen.
Die Politik des Bundesrats weckt auch im Parlament Kritik. Sowohl die Wirtschaftskommission des Nationalrats als auch die Wissenschaftskommission des Ständerats fordern in neuen Vorstössen eine schärfere Deklarationspflicht. Die treibenden Akteure – die grünen Parteien sowie Bauernvertreter in den Reihen von SVP und CVP – können dabei auf Support aus der FDP hoffen.
«Wir wollen den Bundesrat stärker in die Pflicht nehmen», sagt etwa der Zuger Ständerat Matthias Michel. Als Freisinniger befürworte er den Freihandel. «Die Konsumenten können ihren Kaufentscheid aber nur mit transparenten, gut erkennbaren und verständlichen Angaben richtig treffen.» Daher brauche es beim Import von Produkten, deren Herstellungsmethode in der Schweiz verboten ist, eine Deklarationspflicht, wo immer diese klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sei. Auf dieser Basis, ist Michel überzeugt, liessen sich im Parlament Mehrheiten für einen schärferen Kurs gewinnen.
Wie sich die Kontroverse um die Deklarationspflicht auf die Akzeptanz des Mercosur-Abkommens auswirkt, ist unklar. Das federführende Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) will sich zur Umfrage der Tierschützer nicht äussern, da es sie nicht gesehen habe. «Wir sind aber überzeugt, dass der Wunsch in der Bevölkerung nach mehr Nachhaltigkeit mit einem Freihandelsabkommen besser berücksichtigt werden kann als ohne», sagt Sprecher Fabian Maienfisch.
Das Mercosur-Abkommen bringt nach Einschätzung des Seco eine Reihe von Verbesserungen: So etwa würden sich die Vertragsparteien verpflichten, ihre Umweltgesetze strikt umzusetzen und die nachhaltige Nutzung von Wäldern zu fördern. Auch etabliere das Abkommen Dialoge unter anderem zu Tierwohl, Pestizidrückständen und Gentechnik. «Die Schweiz kann hier sensibilisierend wirken», sagt Sprecher Maienfisch.
Das Seco betont zudem, das Abkommen führe nicht zu Agrarfreihandel. Für sensitive Produkte wie Fleisch habe die Schweiz nur limitierte Konzessionen gemacht, die grösstenteils einer Konsolidierung der aktuellen Importe aus den Mercosur-Staaten entspreche. Das Seco erwartet – mit Verweis auf zwei Studien, die es im Sommer publiziert hat – keine negativen Folgen für die Umwelt oder die Schweizer Landwirtschaft. «Der Handel mit den Mercosur-Staaten», bilanziert Sprecher Maienfisch, «würde auch ohne Abkommen stattfinden, jedoch ohne Rahmen für einen nachhaltigen Handel und daher ohne zusätzliche Möglichkeit zur Einflussnahme.»
Die Kritiker dagegen vermissen im Abkommen klar definierte Nachhaltigkeitsziele, die auch auch das Tierwohl beinhalten, zudem wirksame Kontrollmöglichkeiten sowie Druck- und Sanktionsmittel für den Fall von Verstössen. Dies jedoch, so Stefan Flückiger vom Schweizer Tierschutz, werde das Abkommen nicht bieten können.
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