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AboStrafbefehl wegen Leserkommentar
Er soll einen Bündner Richter als «Grosskotz» beschimpft haben. Aber … hat er wirklich?

Vladivostok, Russia – December 18, 2021: Man holding and using Iphone 13 Pro Max against blurred Christmas tree background
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In Kürze:
  • Die Staatsanwaltschaft darf nur dann einen Strafbefehl erlassen, wenn der Sachverhalt gestanden oder «ausreichend geklärt» ist.
  • Im Fall eines diffamierenden Leserkommentars gelang diese Klärung nicht.
  • Dennoch verurteilte die Bündner Staatsanwaltschaft einen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 6400 Franken und zur Zahlung von Verfahrenskosten und Gebühren von 3975 Franken.

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