AboStrafbefehl wegen LeserkommentarEr soll einen Bündner Richter als «Grosskotz» beschimpft haben. Aber … hat er wirklich?
Ein Mann soll auf einem Onlineportal einen Juristen verunglimpft haben. Der Nachweis, dass er es wirklich war, misslingt. Warum er dennoch Tausende Franken zahlen soll.

So viel ist sicher: Der fragliche Leserkommentar wurde mit einem iPhone abgeschickt.
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In Kürze:
- Die Staatsanwaltschaft darf nur dann einen Strafbefehl erlassen, wenn der Sachverhalt gestanden oder «ausreichend geklärt» ist.
- Im Fall eines diffamierenden Leserkommentars gelang diese Klärung nicht.
- Dennoch verurteilte die Bündner Staatsanwaltschaft einen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 6400 Franken und zur Zahlung von Verfahrenskosten und Gebühren von 3975 Franken.