AboStrafbefehl wegen LeserkommentarEr soll einen Bündner Richter als «Grosskotz» beschimpft haben. Aber … hat er wirklich?
Ein Mann soll auf einem Onlineportal einen Juristen verunglimpft haben. Der Nachweis, dass er es wirklich war, misslingt. Warum er dennoch Tausende Franken zahlen soll.
In Kürze:
- Die Staatsanwaltschaft darf nur dann einen Strafbefehl erlassen, wenn der Sachverhalt gestanden oder «ausreichend geklärt» ist.
- Im Fall eines diffamierenden Leserkommentars gelang diese Klärung nicht.
- Dennoch verurteilte die Bündner Staatsanwaltschaft einen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 6400 Franken und zur Zahlung von Verfahrenskosten und Gebühren von 3975 Franken.