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Geldblog: Leserfrage zur Rentenumverteilung
Gibts bei freiwilligen PK-Einkäufen Risiken?

Realitätsfremder Umwandlungssatz: Erwerbstätige müssen mit ihrer PK-Rendite für die heutigen Rentner aufkommen.
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Sie empfehlen in Ihren Beiträgen oft, man solle freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen und weisen auf die Steuersparmöglichkeiten hin, die zweifellos bestehen. Gibt es auch Nachteile und Risiken, wenn ich einen freiwilligen Einkauf in meine Pensionskasse tätige? Leserfrage von P.D.

Ihre Frage ist berechtigt. Bei fast allem gibt es Sonnen- und Schattenseiten – so auch bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse. Erhebliche Nachteile orte ich beim Effekt aus der Umverteilung in der zweiten Säule aufgrund der fehlenden Reformen sowie im Falle einer Unterdeckung von Pensionskassen. Obwohl die Lebenserwartung in den letzten Jahren hierzulande weiter gestiegen ist und somit viele Leute länger Renten beziehen und gleichzeitig sich die Zinsen auf einem rekordtiefen Niveau bewegen, was die Anlage des Vorsorgegeldes anspruchsvoll macht, ist der gesetzliche Umwandlungssatz für das Vorsorgekapital im obligatorischen Teil der Pensionskasse weiter auf hohen 6,8 Prozent. Mit diesem Satz wird das im obligatorischen Teil angesparte Vorsorgeguthaben bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt.

Versuche der Politik, diesen gesetzlichen Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken, haben es beim Volk schwer. Nun entspricht dieser gesetzliche Umwandlungssatz längst nicht mehr den Realitäten: Die Pensionskassen müssen auf dem obligatorischen Teil faktisch zu hohe Renten auszahlen. Weil die Rechnung nicht aufgeht, müssen die Kassen das den einen zu viel ausbezahlte Geld bei anderen wieder reinholen. Dies geschieht, indem Erträge auf dem überobligatorischen Teil von den Pensionskassen genutzt werden, um die Rentner zu subventionieren, die vom an sich überhöhten Umwandlungssatz von 6,8 Prozent profitieren. Es findet somit eine Umverteilung von Erwerbstätigen, also den aktiv Versicherten, zu den Rentnerinnen und Rentnern statt. Die heute Erwerbstätigen erhalten nicht die ganze Rendite, die ihnen eigentlich zustehen würde, weil das Geld zur Finanzierung der wegen des überhöhten gesetzlichen Umwandlungssatzes attraktiven Renten gebraucht wird.

Wenn eine Kasse längere Zeit in einer Unterdeckung ist, wird eine Sanierung notwendig.

In der Praxis ist es so, dass das Geld, das man freiwillig in die Pensionskasse einzahlt, eben genau nicht in den obligatorischen Teil fliesst, wo der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent sowie eine gesetzliche Mindestverzinsung von 1 Prozent gelten, sondern in den überobligatorischen Teil, wo die Kassen frei sind. Im überobligatorischen Teil können die Kassen die Verzinsung selbst bestimmen, ebenso den Umwandlungssatz. Ihr freiwillig einbezahltes Geld wird somit schlechter verzinst. Dies ist ein Nachteil von freiwilligen PK-Einkäufen, der vor allem bei jungen Versicherten über die Jahre hinweg einen negativen Effekt zur Folge hat.

Weil freiwillige Einkäufe in den überobligatorischen Teil fliessen, sollte man auch genau prüfen, ob eine Kasse solide aufgestellt ist. Hier gibt es nämlich ein Risiko: Wenn eine Kasse längere Zeit in einer Unterdeckung ist, wird eine Sanierung notwendig. Dabei kann auf eine Verzinsung des Geldes im oberobligatorischen Teil ganz ausgesetzt werden und es können weitere Sanierungsmassnahmen angeordnet werden, die sich nachteilig auswirken.

Nichtsdestotrotz halte ich freiwillige Einkäufe für ein gutes Mittel, um seine eigene Altersvorsorge zu stärken und bei guter Staffelung über Jahre hinweg Steuern zu sparen. Man muss zwischen den Vor- und Nachteilen abwägen. Aus meiner Sicht überwiegen bei freiwilligen PK-Einkäufen trotz der ärgerlichen Umverteilung in der zweiten Säule weiterhin die Vorteile.