Gewalttat in Bad RagazKontroverse nach Messerangriff auf Muslime
Erst war von einem Schweizer Täter die Rede. Dann machte die Polizei publik, dass er Migrationshintergrund hat.
Bei einem Angriff in einem Wohnhaus in Bad Ragaz SG wurde am Mittwochabend ein älterer Mann im Rollstuhl lebensbedrohlich verletzt, sein 18-jähriger Sohn leicht. Die beiden, die ursprünglich aus dem Libanon stammen, waren von einem Nachbarn zuerst mit einem Messer, dann auch noch mit einer Machete attackiert worden. Beim Täter handelte es sich laut Polizeimeldung um einen 30-jährigen Schweizer.
In der Zeitung «Südostschweiz» vom Freitag schilderte der Sohn, wie er den Angriff erlebt hatte: Der Täter habe dem Vater das Messer in den Hals stechen wollen, er konnte gerade noch dazwischengehen. Vor dem Angriff habe der Mann sie nach ihrer Herkunft und Religion gefragt und dann gesagt: «Ich bombardiere den Libanon und töte euch alle.»
Eine Reaktion auf die Spekulationen
Die Schilderungen lösten auf sozialen Medien eine Empörungswelle aus. Erinnerungen an den Messerangriff auf den orthodoxen Juden in Zürich vor einigen Wochen wurden wach. Für viele war klar: Hier handelt es sich um einen rassistischen Angriff eines Schweizers auf Menschen mit muslimischem Glauben.
Die Kantonspolizei St. Gallen wollte sich zum Motiv nicht äussern, es werde in alle Richtungen ermittelt. Als der Fall immer höhere Wellen schlug, machte die Polizei auf X publik: «Die Verletzten sind Schweizer Staatsbürger, vormals Libanon, der Festgenommene Schweizer, vormals Swaziland.» Dass bei eingebürgerten Schweizern die Herkunft kommuniziert wird, ist sehr aussergewöhnlich. Linke Parteien sprechen sich seit Jahren generell gegen die Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen aus, da dies Vorurteile gegen Ausländer schüre.
Die Kantonspolizei erklärte auf der Plattform X ihr Vorgehen: «Wir haben von Anfang die Nationalitäten (Schweizer) kommuniziert, wie es bei Delikten wie dem vorliegenden immer gemacht wird. Aufgrund sehr vieler Anfragen an uns, Meinungen und Spekulationen haben wir später die vorgängigen Staatsbürgerschaften öffentlich gemacht.»
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