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Getrennte Väter fühlen sich benachteiligt

Väterorganisationen kritisieren die Gerichte. Sie würden nach einer Trennung nach wie vor ein traditionelles Familenmodell anwenden.
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Der Verband Männer.ch lanciert eine Petition zuhanden der Schweizer Gerichte. Die Begründung: Richter würden im Streit um Kinder und Unterhalt Mütter bevorzugen – und das trotz neuem Unterhaltsrecht, das seit mehr als einem Jahr in Kraft ist. Dieses beinhaltet den Betreuungsunterhalt, der den Elternteil finanzieren soll, der die Kinderbetreuung übernimmt. Zudem führte es die alternierende Obhut ein.

«Das neue, grundsätzlich fortschrittliche Unterhaltsrecht wird nur ungenügend umgesetzt», schreibt Männer.ch. Der Verband ruft Schweizer Gerichte dazu auf, den «politischen Willen» zu respektieren.

Ein fixer Anteil des Einkommens

Die Väter fühlen sich benachteiligt, schreibt die «NZZ am Sonntag». Im Streitfall werde der Mutter die Betreuung zugeteilt, den Männern bleibe nur die Rolle als «Zahlvater». So müssten geschiedene Väter teilweise absurd hohen Unterhalt bezahlen. «Uns sind Fälle bekannt, wo ein Mann 50 oder mehr Prozent der Betreuungsarbeit geleistet hat – und trotzdem bekam nach der Trennung die Frau die Obhut, während er wieder voll arbeiten musste», sagt Co-Geschäftsleiter Nicolas Zogg der Zeitung.

In der Praxis werde das neue Unterhaltsrecht äusserst unterschiedlich angewendet, sagt Rechtsprofessor Thomas Geiser. Bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts gingen einige Kantone von Pauschalen und Betreuungsquoten aus. In seltenen Fällen werde dabei einfach ein fixer Anteil des Einkommens festgesetzt, zum Beispiel 27 Prozent.

Druck auf Frauen gestiegen

Die Unterschiede schwanken je nach angewandtem Modell beachtlich: In der Stadt Bern zum Beispiel kann der Unterhalt bei gutverdienenden Eltern mit zwei Kindern bis zu 5540 Franken betragen. Das sind 2050 Franken mehr als beim günstigsten Modell. Das Gesetz lasse den Gerichten relativ viel Spielraum, sagt Jonas Schweighauser, Professor für Familienrecht, in der «NZZ am Sonntag».

Tatsächlich sind im Streitfall die Chancen für Väter laut Experten klein. Eine Mutter könne eine geteilte Obhut der Kinder verhindern, wenn sie dies unbedingt will. Im Gegenzug sei aber der der Druck auf die Frauen gestiegen, eine Arbeit zu suchen, zitiert die «NZZ am Sonntag» eine Kesb-Expertin. Dies sei aber umso schwieriger, weil es in vielen Branchen fast keine Teilzeitstellen gebe.