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Gericht anerkennt Notstand
Genfer Klimaaktivist in zweiter Instanz freigesprochen

Das Genfer Berufungsgericht hat am Mittwoch einen 23-jährigen Klimaaktivisten freigesprochen.
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In Genf ist ein Klimaaktivist in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Berufungsgericht sah den rechtfertigenden Notstand als gegeben.

Der 23-Jährige hatte im Oktober 2018 zusammen mit anderen Aktivisten des Kollektivs Breakfree Schweiz die Fassade einer Bankfiliale der Credit Suisse (CS) verunreinigt.

Das Genfer Polizeigericht verurteilte den Aktivisten Anfang Jahr in erster Instanz wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken. Ausserdem wurden dem jungen Mann die von der Bank geforderten Reinigungskosten in der Höhe von 2250 Franken und die Verfahrenskosten aufgebrummt.

Seine Verteidigerin, Laïla Batou, focht das Urteil an. Sie verlangte im Appellationsprozess vor dem Kantonsgericht einen Freispruch. Dabei argumentierte sie, ihr Mandant und mit ihm weitere Beteiligte der Aktion «Rote Hände» hätten aus einem «rechtfertigenden Notstand» heraus gehandelt. Batou forderte, dass das Gericht die unmittelbare Gefahr durch den Klimawandel anerkennt, auf welche die Aktivisten aufmerksam machen wollten.

SDA/anf