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Gemeinderat Felix Meier wird gerügt und gebüsst

Wird gerügt und gebüsst: Der Schönenberger Gemeinderat Felix Meier (parteilos).
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Der Bezirksrat Zürich hat im Amtsenthebungsverfahren ge­gen den Schönenberger Gemeinderat Felix Meier einen Entscheid gefällt. Er bestätigt den Vorwurf, dass Meier das Kollegialitätsprinzip verletzt hat.

Meier habe mehrmals die Zusammenarbeit im Gemeinderat Schönenberg erschwert und das gegenseitige Vertrauen untergraben, teilt der Bezirksrat mit. Schwer wiege, dass er sich von früheren Disziplinierungen des Bezirksrates Horgen nicht habe beeindrucken lassen – schon der Bezirksrat Horgen hatte Meier gerügt. Meier habe sein Verhalten nicht überdacht.

Bewusst falsch informiert

Der Bezirksrat Zürich unter­suchte die Vorfälle, weil der Bezirksrat Horgen in den Ausstand trat, um den Vorwurf zu vermeiden, er sei befangen. Meier werden nun fünf Vorfälle zur Last gelegt, andere Vorwürfe hätten sich aber nicht erhärten lassen. Angelastet wird ihm unter anderem, dass er die Gemeinderatsmitglieder bewusst falsch informiert hat. Auch hat er die Investitionsplanung von Schönenberg bewusst lückenhaft erstellt und die betroffene Gemeinderätin nicht informiert.

Der Bezirksrat Zürich erteilt Felix Meier für dessen Verfehlungen eine administrative Rüge und büsst ihn mit 600 Franken. Gemeinderat Felix Meier bleibt jedoch im Amt. Die Verfehlungen rechtfertigen noch keine Amtsenthebung, schreibt der ­Bezirksrat Zürich. Eine sofortige Amtsenthebung hatten die Schönenberger Gemeinderäte Ulrich Bauer (FDP) und Brigitte Käser Hägin (parteilos) gefordert. Sie reichten ihr Gesuch vor über einem Jahr ein.

Strafverfahren läuft

Allerdings ist Felix Meier noch nicht aus dem Schneider. Der Bezirksrat Zürich hat erst einen Teilentscheid gefällt. Denn erst kürzlich sind neue Vorwürfe gegen Felix Meier erhoben worden. Diesbezüglich bleibe das Aufsichtsverfahren pendent, schreibt der Bezirksrat Zürich.

Konsequenzen haben könnte für Felix Meier zudem eine Strafuntersuchung, die gegen ihn läuft. Dabei geht es um Amtsdelikte, die er begangen haben soll.