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Meinung

Kommentar zur Fussfessel-Debatte
Ein wenig mehr Vertrauen in unsere Justiz, bitte

ARCHIV - 04.08.2023, Hessen, Weiterstadt: Ein Mann hält zu Demonstrationszwecken eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, bekannt als elektronische Fußfessel, vor das Bein eines Probanden. (zu dpa: «Innenminister wollen bundesweit besseren Gewaltschutz für Frauen») Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (KEYSTONE/DPA/Arne Dedert)
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In der Schweiz leben wir sicher. So sicher wie fast nirgends auf der Welt. Gemäss dem gerade erst publizierten globalen Friedensindex sind wir vom zehnten zum sechsten Rang aufgestiegen.

Und doch – oder vielleicht gerade deswegen – reagieren Bevölkerung und vor allem Politik äusserst sensibel auf alles, was mit Kriminalität zu tun hat. Strafmilderungen? Auf keinen Fall!

Schnell wird zudem auf populistische Weise Angst geschürt. So auch beim neusten Aufreger: der Ausweitung der Fussfessel. 

Das Bundesgericht hat erwirkt, dass mehr Verurteilte ihre Strafe mit der Fussfessel (elektronische Überwachung) zu Hause statt im Gefängnis absitzen können. Die SVP wehrte sich sogleich mittels Vorstoss mit überparteilicher Unterstützung gegen diese «massive Milderung». Die Sorge: Vergewaltiger und Prügler erwarte quasi eine «Strafe light», die Fussfessel schrecke zu wenig ab.

Natürlich: Die Vorstellung, als Opfer dem verurteilten Vergewaltigungstäter mit Fussfessel im Supermarkt zu begegnen, ist schrecklich. 

Nur geht dabei vergessen, dass die elektronische Überwachung kein Freischein ist. Die Bewegungsfreiheit und die Freizeit der verurteilten Person sind stark eingeschränkt. Sie wird nonstop mittels Sender am Fussgelenk überwacht. 

Zudem, so berichten Vollzugsbehörden, verlangt die Fussfessel den Verurteilten sehr viel Disziplin ab. Weil sie sich im Gegensatz zum Gefängnis selber organisieren und finanzieren müssen.

Damit schaffen sie sich Perspektiven. Und diese sind ein zentrales Element der Kriminalprävention. Hingegen gilt es mittlerweile als erwiesen, dass härtere Strafen potenzielle Straftäter nicht von einer Tat abhalten.

Ohnehin kann die Justizbehörde weiterhin entscheiden, wann Knast statt Fussfessel angebracht ist. Nur wenige erfüllen die Voraussetzungen. Es darf etwa keine Gefahr bestehen, dass die Person weitere Straftaten begeht. Oder sie muss einen Job oder eine Beschäftigung von mindestens zwanzig Stunden die Woche nachweisen können. 

Etwas mehr Vertrauen wäre angebracht.